Zedler:Tisch-Reden Luthers
Tisch-Reden Luthers, ist der Tittel eines Buchs, so von Luthers Freundin herausgegeben worden. Wenn man dem jetzigen Gebrauch gefolget wäre, so würde man dieses Werck Lutheriana oder Lutherana betitelt haben. Der Titel, den man ihm gegeben hat, Sermones mensales, oder Colloquia mensalia, ist besser: denn die Reden, welche Luther bey Tische geführet, sind die Materie dieses Buches. Es ist 1571. durch Heinrich Peter Rebenstocken, Predigern zu Eischerheim, heraus gegeben worden. Andreas Rivetus saget an einem Orte, daß dieß ein untergeschobenes Werck sey: Allein Gisbertus, welcher zum wenigsten eben so eyffrig, als er wider das Pabstthum ist, bekennet gerade das Gegentheil. Disp. Theol. T. IV. p. 658. Seckendorf hat dieses Buch nicht als falsch verworffen, sondern nur bemerket, daß die Tisch-Gespräche mit ein wenig zuviel Unbedachtsamkeit gesammlet, und mit allzuweniger Keuschheit, durch einen Mann heraus gegeben worden, der ein unverständiger Anbether Luthers gewesen. Die Religions-Streiter von der andern Parthey haben es zu ihren Nutzen angewendet, wie aus des Feuardent Reten über den heiligen Irenäus, Lib. III. c. 2O. erhellet. Man findet darinnen viele verstümmelte Stücke aus Rebenstocks Sammlung, wie es Garasse Doctrine Curieuse p. 60 bemercket. Man findet dergleichen auch in desselben Feuardents Theomachia Calvinistica. Sie haben Luthers Briefe zu gleichen Gebrauch angewendet, welche mit weniger Bedachtsamkeit und Klugheit herausgegeben worden sind. Man sehe des Gastineau Controvers-Briefe, welcher viele Stücke daraus anführet, die für des Verfassers Nachruhm nicht allzurühmlich sind. Juncker, in vita Lutheri Nummus illustrata verweist uns auf zwey oder drey Scribenten, welche geprüfet haben, wieviel man von des Luthers Tisch-Reden halten müsse. Baylens Critisches Wörterbuch, III. Th. p. 227. Von der Englischen Uebersetzung dieses Buchs des Heinrich Belle, wird dieses erzehlet, daß dem Dollmetscher, der etwas nachläßig gewesen, des Nachts ein alter Mann erschienen seyn soll, welcher ihm sichtiglich zur Vollführung des Wercks angemahnet, und Zeit und Ort darzu versprochen. Worauf er in Arrest gekommen, und darinnen 10 Jahr bleiben müssen, da er denn in dem ersten fünff Jahren diese Tisch-Reden übersetzet habe. Arnolds Kirchen- und Ketzer-Historie, T. II. Buch 16. c. 5. p. 52.