Zedler:Theodoricus oder Dietrich, Marggraf zu Brandenburg im Anfange des Eilfften Jahrhunderts

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Theodoricus oder Dietrich, Marggraf zu Laußnitz und Landsberg

Band: 43 (1745), Spalte: 769–770. (Scan)

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Literatur
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Theodoricus oder Dietrich, Marggraf zu Brandenburg im Anfange des Eilfften Jahrhunderts. Er war ein Sohn Sieghards, Marggrafens zu Brandenburg, und ist darum zu mercken, weil zu seiner Zeit das Marggraffthum in der Wenden Hände gerieth, die es auch eine gute Weile bis auf den Kayser Heinrich IV. behielten. Es hatte nehmlich dieser Marggraf einen grossen Theil der Wendischen Landschafften in seiner Gewalt, da er denn die Einwohner sehr drückte, und sie mit Auflagen mehr als seine andere Unterthanen beschwerte. Er verursachte den Wenden zum Verdruß, daß Kayser Heinrich II. zwey gefangene Lausitzische Fürsten hencken ließ. Er veranlaßte auch gar den Sächsischen Hertzog Bernahrd, daß er seine [770] Schwester, die dem Fürsten der Obotriten Mistovojus versprochen war, anderwärts vermählte, unter dem Vorwand, daß dieser Wendische Hund nicht werth sey, sich mit dem Teutschen Geblüte zu vermischen. Das erfuhr Mistovojus wieder, und sagte gleich darauf: Bin ich denn ein Hund, so will ich manchen ins Ohr bellen, daß ers hören soll. Wir gedencken nicht, daß Theodoricus hierauf versetzet haben solle, er wäre ein Bär, der sich vor dem Bellen eines Hundes nicht entsetzte; sondern melden nur, daß die Wenden hierdurch gewaltig in Harnisch gebracht worden, gestalt denn Mistovojus mit allen seinen Unterthanen den Christlichen Glauben verließ, und den Marggrafen den Krieg ankündigte, der zwar gar trotzig darauf antwortete, und sich mit grosser Verwegenheit, wider den Rath Hertzogs Bernhards und seiner eigenen Leute unerwartet der Hülffs-Völcker mit den Wenden in eine Schlacht einließ, dadurch aber machte, daß als dieselbe verlohren war, das gantze Marggraffthum von fernerer Verteidigung entblöst ward, und in der Wenden Bothmäßigkeit verfiel. Theodoricus selbst muste den Rest seinen Lebens in gröster Dürfftigkeit zu Magdeburg beschliessen, immassen er nichts hatte, als was ihm die Canonici gaben, oder nach andern mit einem Canonicate vorlieb nehmen muste. Seine Tochter Tetburga, welche vermählt an Dedonem II, Grafen zu Wettin, war zwar eine rechtmäßige Erbin der Marck Brandenburg, sie konnte aber vor den Wenden zur Posseßion nicht gelangen. Observ. Hall. T. VIII. Obs. 16. Hübners Polit. Histor. VI Th. p. 597. u. f.