Zedler:Teutsche Reichs-Historie

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Teutsche Reichs-Grundfeste

Nächster>>>

Teutsche Reichs-Kreiße

Band: 43 (1745), Spalte: 117–128. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|43|Teutsche Reichs-Historie|117|128}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Teutsche Reichs-Historie|Teutsche Reichs-Historie|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1745)}}


Teutsche Reichs-Historie, Teutsche Staats-Reichs- und Kayser-Historie, Teutsche Historie, Kayser- und Reichs-Historie, Historie von Teutschland, Reichs-Historie, erzehlet die Geschichte, welche sich unter den Teutschen Völckern von ihrem ersten Ursprunge an [118] bis auf jetzige Zeiten zugetragen haben. Bey diesem Theile der Civil-Historie haben wir zuförderst auf ihre Einrichtung oder Eintheilung, hiernächst auf ihre Mängel und deren Ursachen, und sodann auf derselben Schrifftsteller, Methoden, und die Hülffs-Mittel in der Reichs-Historie zu sehen. Denn von ihren Nutzen und Nothwendigkeit zu handeln, ist daher unnöthig, weil, wer den Nutzen der Historie überhaupt weiß, auch solchen von der Teutschen Reichs-Historie nicht leugnen kan, noch wird, als welche einer von den vornehmsten Theilen des gantzen Systema der Historie ist, und von der über dieses uns die Erfahrung handgreifflich machet, was Ansehen und Werth sie heut zu Tage bey Verständigen erhalten habe.

Wir gedencken daher zuförderst der Eintheilung der Teutschen Reichs-Historie. Es läßt sich aber die Teutsche Historie am füglichsten in drey grosse Zeit-Begriffe eintheilen. Der erste Zeit-Begriff enthält die Geschichte von der Sündfluth bis auf die Geburt Christi; sind 1292 Jahre. Der andere Zeit-Begriff fasset die Geschichte von der Geburth Christi bis auf Carln dem Grossen in sich; sind 800 Jahre. Und endlich der dritte Zeit-Begriff erzehlet, was sich in Teutschland von Carln dem Grossen, bis auf diese Stunde zugetragen hat.

In dem ersten Zeit-Begriffe herrschet lauter Ungewißheit; indem die alten Teutschen mehr gewohnt gewesen, grosse Thaten zu verrichten, als zu beschreiben. Zwar hatten die alten Teutschen ihre Meister-Sänger, die brachten die Thaten der Teutschen Nation in gewisse Lieder, welche in allen Zusammen-Künfften abgesungen worden; Aber es ist wenig davon übrig geblieben, und welche noch vorhanden sind, die kan man nicht verstehen. Unterdessen fehlet es an neuen Schrifftstelern nicht, die eines und das andere haben errathen wollen, und die wir unten anführen werden.

Der andere Zeit-Begriff fasset ohngefehr die Zeit zwischen Christi Geburt und Carln dem Grossen in sich, oder die ersten achthundert Jahre nach Christi Geburt. Es ist aber dieses ausgemacht, daß um die Zeit der Geburt Christi Teutschland aus vielen kleinen Staaten bestanden hat, die haben zur Friedens-Zeit meistens ein Aristocratisches Regiment geführet; zur Zeit des Krieges aber haben sie sich mit einander verbunden, und einen König über sich erwehlet. Es haben aber um diese Zeit die Römer und die Teutschen die blutigsten Kriege mit einander geführet, in welchen erstlich die Römer über die Teutschen; nachgehends aber die Teutschen über die Römer gesieget.

Wir kommen zum dritten Zeit-Begriffe oder zu dem 800 Jahre bis auf diese Zeit. In diesem dritten Zeit-Begriffe hat Teutschland nunmehro zweyerley Regenten, nehmlich den Kayser als das Ober-Haupt, und die Reichs-Stände, als Gliedmassen dieses Cörpers: Da wir denn fragen: Wie Teutschland zur Kayserlichen Würde kommen? Im Jahr 808 ward das Occidentalische Kayserthum von Carln dem Grossen wieder aufgerichtet, welcher Teutschland, Franckreich und Italien zugleich besaß. Sein Sohn und Nachfolger Ludwig der Fromme blieb in [119] dem Besitz sowohl dieser drey Reiche, als auch des Kayserlichen Tittels.

Es hatte aber Ludwig der Fromme drey Söhne, die theilten sich folgender massen: 1) Lotharius bekam Italien, und das Lothringische Reich zwischen Teutschland und Franckreich nebst dem Kayserlichen Tittel; 2) Ludwig bekam Teutschland bis an den Rheinstrom, und wegen des Weinwachses noch darzu die drey Städte Mayntz, Speyer und Worms, jenseit des Rheinstroms, er führte aber nur den Königlichen Titel; 3) Carl der Kahle bekam das gantze Franckreich, auch unter dem Titel eines Königreichs. Also war nun Anfangs die Kayserliche WÜrde bey Lothario und seinen Nachkommen: wie aber dieselbe Linie 875 abstarb, so hätte Ludewig aus Teutschland im Kayserthume succediren sollen; er ward aber von Carln dem Kahlen aus Franckreich verdrungen. Wie nun Ludwig in Teutschland bald darauf starb, so theilten sich seine drey Söhne dergestalt in das teutsche Königreich, daß Carolomann Bayern, Ludwig der Jüngere Lothringen und Carl der Dicke Schwaben bekam. Es währete aber diese Theilung nicht lange. Denn Carl der Dicke brachte nicht allein nach Absterben seiner Brüder gantz Teutschland wieder zusammen; sondern er brachte auch die Kayserliche Würde endlich an Teutschland, und hatte darinnen Arnulphum und Ludewigen IV, aus dem Carolingischen Stamm zu Nachfolgern. Als dieser Ludwig IV 912 starb, und hiermit Carls des Grossen Nachkommenschafft in Teutschland ein Ende hatte, so behauptete die teitsche Nation das Kayserthum und erwehlte aus ihren Mitteln Conraden I. einen Hertzog aus Francken, darzu. Solches wolte zwar weder den Frantzosen noch den Italienern anstehen, und hat es sonderlich in Italien blutige Kriege deswegen gegeben; die Teutschen aber haben diese höchste Würde in der Christenheit bis auf diese Tag behauptet.

Weil nach Carln des Grossen nichts merckwürdiges vorgegangen, als das grosse Zwischen Reich (Interregnum) da vom Jahre 1250 biß 1273 und also innerhalb 23 Jahren kein beständiger Kayser gewesen ist; so kan man auf diesem Grund die Geschichte des dritten Zeit-Begriffes bauen, und daher diesen Zeit-Begriff wieder in drey Abschnitte abtheilen, nehmlich in die Geschichte 1) vor dem Zwischen-Reiche, 2) in dem Zwischen-Reiche, und 3) nach dem Zwischen-Reiche. Demnach kommen in dem ersten Abschnitte diejenigen Kayser vor, welche vor dem grossen Zwischen-Reiche regieret haben, und solche theilen sich von sich selbsten n vier Gattungen: 1) Carolingische Kayser, 2) Sächsische Kayser, 3) Fränckische Kayser, und 4) Schwäbische Kayser.

In dem andern Abschnitte haben wir das grosse Zwischen-Reich zu betrachten, welches von dem Tode Friedrich III bis auf die Wahl des Kaysers Rudolphs von Habspurg gantzer 23 Jahre gewähret hat. Es hat aber die Meynung nicht, als wenn in solcher Zeit das Römische Reich gantz ohne Kayser gewesen wäre; sondern es wird nur so genennet, weil in währender dieser [120] Zeit kein Kayser vor des Pabstes Verfolgungen hat können zu Kräfften kommen. Denn sonst, wenn man alle diejenigen unter die Kayser rechnen will, welche in währender Zeit von theils teutschen Fürsten zu Kaysern sind aufgeworffen worden, so wird man ihrer zum wenigsten sechse bis sieben herrechnen können. Und eben in solchem Zwischen-Reiche sind viele Unordnungen im Teutschen Reiche eingeschlichen, die biß auf den heutigen Tag nicht können aufgehoben werden.

In dem dritten Abschnitte betrachtet man die Kayser von dem grossen Zwischen-Reiche an bis auf diese Stunde. Es lassen sich aber diese Kayser wiederum in drey Classen vertheilen: 1) die Kayser aus unterschiedlichen Häussern, 2) die Kayser aus dem Hause Oesterreich und 3) den jetzigen Kayser Carln VII aus dem Hausse Bayern. Von andern, und besonders von Herrn Schmeitzeln in dem Abrisse zu einer vollständigen Reichs-Historie p.2 u.ff. wird die Reichs-Historie auch eingetheilet in

I. Die alte Historie. Diese erstrecket sich von denen Zeiten, da man von den Teutschen etwas zu sagen weiß, bis auf Clodoväum, das ist, nach Herrn Schmeitzeln, etwann 100 Jahr vor Christo bis auf Jahr Christi 484, sind 584 Jahre. Dieser Theil begreiffet in sich

1. Den Zustand der Teutschen in ihrer Freyheit. Dieses Stück enthält alles in sich, was von denen alten Teutschen kan gesaget werden, von dem Anfange der gewissen Nachrichten, etwann 100 Jahr vor Christo bis auf die Zeiten Julius Cäsaris, da er in Gallien zuerst mit den Teutschen handgemeng worden, im Jahr vor Christo ohngefehr 56; sind 44 Jahre.
2. Den Zustand der Teutschen unter den Römern, da verschiedene zwischen dem Rhein und der Elbe gelegene Teutschen von denen Römern nach und nach bezwungen worden. Dieser Zeit-Begriff dauret von Julii Cäsaris Zeiten, und zwar vom Jahr vor Christo 56 bis aufs Jahr Christi ohngefehr 17, da die Römer ziemlich heraus geschmissen worden, das ist, eine Zeit von 73 Jahren.
3. Den Zustand der Teutschen nach abgeworffenen Joch der Römer, in welchem Zeit-Begriffe sie mit den Römern vieles zu fechten gehabt; mittlerweile einige ihre Wanderungen angestellet, einige zu Hausse geblieben, und sich daselbst recht eingerichtet, bis diese endlich von den Francken angegriffen, auch nach und nach bezwungen worden. Dieser Zeit-Begriff gehet an vom Jahr vor Christo 17 bis auf Clodoväum, im Jahr Christi 484; sind 501 Jahre.

II. Die mittlere Historie. Diese erstrecket sich von Clodoväo bis auf Maximilianum, das ist, von 484 bis 1493, und ist eine Zeit [121] von 1009 Jahren. Dieser Zeit-Begriff bekommt folgende Absätze, als

1. Den Zustand der Teutschen unter den Francken, von Clodoväo bis auf Carln dem Grossen, da er Kayser worden, das ist von 484 bis 800; sind 316 Jahre;
2. Den Zustand der Teutschen unter den Carolingischen Kaysern und Königen, von Carln dem Grossen bis auf Ludewigs, zugenannt das Kind, Todt, das ist von 800 bis 911; sind 111 Jahre.
3. Den Zustand der Teitschen, unter ihren eigenen Königen und Kaysern, welche regieret habe.

a) Vor dem Zwischen-Reiche (Interregno) als

.. Ein Fränckischer, Conrad I, von 912 bis 918, sind 6 Jahre.
.. Fünf Sächsische, von Heinrichen, dem Vogler, bis auf Heinrichen II, das ist, von 919 bis 1024, sind 105 Jahre.
.. Vier Fränckische, von Conraden II bis auf Heinrichen V, das ist von 1024 bis 1125, sind 101 Jahre.
.. Ein Sächsischer, Lotharius II, von 1125 bis 1137, sind 12 Jahre.
.. Sechs Schwäbische, von Conraden III bis auf Conraden IV, das ist von 1138 bis 1254, sind 116 Jahre.
NB. dazwischen Otto IV, ein Sachse, von 1208 bis 1218.

b) Währendem Zwischen-Reiche, welche gewesen

.. Ein Thüringer, Heinrich Raspo, von 1246 bis 1247, ein Jahr.
.. Ein Holländer, Wilhelm, von 1247 bis 1256, neun Jahre.
.. Ein Engelländer, Richard, von 1257 bis 1263, sechs Jahre.
.. Ein Arragonier, Alphonsus, von 1253 bis 1272, neunzehn Jahre.

c) Nach dem Zwischen-Reiche, von Rudolphen I bis auf Carln VI, das ist von 1272 bis 1711, sind 439 Jahre. Diese sind zweyerley [122]

A. Aus unterschiedlichen Häussern, als:

.. Einer aus Habsburg, Rudolph I, von 1272 bis 1291, 19 Jahre.
.. Einer aus Nassau, Adolph, von 1292 bis 1298, 7 Jahre.
.. Einer aus Oesterreich, Albert I, von 1299 bis 1308, 10 Jahre.
.. Einer aus Lüzelburg, Heinrich VII, von 1308 bis 1315, 5 Jahre.
.. Einer aus Bayern, Ludweig, von 1314 bis 1347, 33 Jahre.
NB dazwischen Fridrich aus Oesterreich, von 1314 bis 1329, 15 Jahre.
.. Drey aus Böhmen, Carl IV, Wentzel und Siegmund, von 1348 bis 1437, 89 Jahre.
NB dazwischen Rupert aus der Pfaltz, von 1400 bis 1410, 10 Jahre. Dazwischen Jodocus aus Mähren 1410.

B. Aus dem Hausse Oesterreich ihrer 13 von Alberten II bis auf Carl VI, das ist, von 1437 bis 1711, sind 274 Jahre.

III. Die neuere Historie, von Maximilian I bis auf das jetzige Jahr, das ist, von 1493 bis 1744; sind 251 Jahre.

So viel von der Eintheilung oder Einrichtung der Teutschen Reichs-Historie. Wir kommen nun zu den Mängeln, die sich bey der Reichs-Historie zu erkennen geben und nicht zu leugnen sind. Es sind solche einem jedem wissend und bekannt, der kein Anfänger in der Gelahrheit. Und wer dieses ist, der weiß auch, daß dieser Theil der Historie zur Zeit noch sehr unvollkommen, in vielen Stücken ungewiß, mithin also beschaffen sey, daß noch vieles an demselben zu ergäntzen, auszubessern, und auszufüllen, uns und der Nachkommenschafft übrig geblieben. Was aber die Ursachen sothaner grosser Mängel anbelanget, so entspringen solche sonder Zweiffel aus einer dreyfachen Quelle. Denn einige kommen her von der allgemeinen Unvollkommenheit aller weltlichen Dinge; andere von der puren Unmöglichkeit, selbige völlig zu heben; und andere sind denen gar zu unterschiedlichen Arten, die Begebenheiten des Teutschen Staates vorzutragen, gantz ohnfehlbar zuzuschreiben. Die ersten zweye gehen wir vorbey, denn was an sich unvollkommen und unmöglich ist, das wird keines Menschen Verstand, Fleiß und Geschicklichkeit ersetzen oder möglich machen. Mithin wollen wir nur bey der dritten unsere Gedancken, zu erkennen geben. [123] Ehe und bevor wir aber solches verrichten, so finden wir nöthig zu seyn, denen Anfängern zum Besten, diese kurtze Erinnerung vorher geben zu lassen, nehmlich daß sie wegen der grossen Unvollkommenheit und vielfältigen Ungewißheit, die bey der Reichs-Historie am Tage lieget, sich durchaus nicht von fleißiger Excolirung derselben sollen abschrecken lassen, sondern vielmehr bedencken, daß weil das Gesetze der Unvollkommenheit allgemein, die Reichs-Historie folglich auch nicht in Ausnahme stehen könne, in Dingen, die sie mit allen andern Wissenschaften gemein hat; daß sie nichts destoweniger in Wachsthum stehe, mithin durch unermüdeten Fleiß, wo nicht alles, doch vieles könnte und würde ersetzet werden, wenn nur nicht einige bekannte Hindernisse im Wege stünden; und endlich daß gleichwohl dasjenige, was Unvollkommenheit und Unmöglichkeit uns zum Gebrauch und Erlernung noch übrig gelassen, von solcher Grösse und Vielheit sey, daß derjenige die gantze Zeit seines Lebens überflüssige Materien seiner Bemühung vor sich finden dürffte, der sich dermahleinst rühmen wolte, eine hinlängliche Kenntnis in diesem Theile der Historie erlanget zu haben. Nur ist freylich zu bedauren, daß besagte unstreitige Mängel durch die so gar sehr unterschiedliche, und zum Theil der Historie gantz invonvenable Methoden, nur noch mehr vergrössert worden. Wir nennen mit Fleiß Niemanden, es kan uns aber auch nicht verdacht werden, etwas zu bejahen, was durch die Erfahrung und Wiederwillen derjenigen bekräfftiget worden, welche hiebey sich und ihren angewandten, aber vergeblichen Fleiß zu beklagen Ursache gefunden.

Zuforderst setzen wir als was bekanntes zum voraus, daß unser Teutscher Staat, in Ansehung seiner Politischen Verfassung, gar füglich mit einem Cörper verglichen werde, der aus einem Haupte und mancherley Gliedern bestehe. Das Haupt ist der Kayser, die Glieder sind die unterschiedlichen Stände. Wer demnach eine vollständige Reichs-Historie von diesem grossen Staats-Cörper sich einbilden, studiren oder auch gar schreiben will, der muß nicht nur allein an die Kayser-Historie, sondern auch an die Particular-Historie derer Stände gedencken; jene muß vorher gehen und gleichsam zum Leitfaden dienen, nach welcher diese muß und soll eingerichtet werden. Thut er jenes und unterlässet dieses, so studieret oder schreibet er eine Kayser- und nicht eine Reichs-Historie. Ist er aber bemühet, beyden Stücken ihr Recht zu thun, so geräth er freylich gleichsam in ein ungeheures Meer, und wird von der Vielheit und Grösse so mancherley in einander lauffenden Begebenheiten, nicht anders als von tausenderley Wellen überschwemmet, und hin und her geworffen, daß er nicht weiß, wo er sich hinwenden und wie er sich erhalten solle, damit er nicht Schiffbruch seiner Arbeit leiden möge. Bey so bewandten Umständen nun ist sodann freylich kein Wunder, daß wer die Hand und Mund zu Ausführung dergleichen Historie ansetzen und gebrauchen will, in der That grosse Vorsicht, Nachsinnen [124] und Bemühung brauchen, auch keine geringe Gedult anwenden, über das auch von dem allgemeinen Zusammenhang und Verbindung so vielerley Particular-Begebenheiten, die wegen des Synchronismi in einander lauffen und untermischet sind, eine gar gründliche Einsicht und Kenntnis besitzen müsse. Denn ist und geschiehet dieses nicht, und er will dennoch dem Publico seine Dienste erweisen, so wird er entweder nur die vornehmsten Puncte ohne einige Verbindung berühren und abhandeln, oder er wird einseitig und hauptsächlich nur auf die Begebenheiten derer Kayser reflectiren, dagegen die Historie derer Stände entweder vorbey gehen, oder doch nur ein und anderes Stücke berühren und gleichsam beyläuffig anführen, u.s.w. welches in denen meisten am Tage liegenden und hieher gehörigen Büchern, geschehen zu seyn, der Augenschein lehret.

Ob aber auf solche Art und Weise der Reichs-Historie ihre recht und gebührliche Gestalt gegeben worden, mögen diejenigen beantworten, so hierbey eine genugsame Einsicht besitzen, aber auch unpartheyisch sind. Wir müssen und können freymüthig gestehen, auch denenjenigen gerne beypflichten, so die Gestalt einer ächten Reichs-Historie abgeschildert, aber auch behauptet haben, daß sie nehmlich alsdenn erst den Nahmen mit der That verdiene, wenn sie nebst der Kayser-Historie zugleich auch die Begebenheiten derer Stände vorstellig machet, kurtz oder vollständig, nach der Absicht, die ein Schrifftsteller in seinem Buche vor sich gehabt. Nur setzet es hierbey freylich sehr grosse Schwierigkeiten, wie es hiermit in Ansehung der Einrichtung zu veranstalten.

An sich ist eine auf besagte Art und Weise einzurichtende Reichs-Historie ein sehr grosses Theater. Die Scenen desselben sind so viel und mancherley, daß, wer die auf selbigen paßirte vielerley Begebenheiten in einer richtigen und dem Gemüthe nützlichen und leichten Art vortragen will, in der That diejenigen Qualitäten besitzen müsse, welche kurtz vorher berühret worden. Dahero es auch kein Wunder, daß unter andern die Vielheit der Begebenheiten und die Schwierigkeit selbige besagter Massen vorzutragen, vermuthlich so vielerley Arten und Methoden verursachet hat. Schmeitzels Abriß zu einer vollständigen Reichs-Historie, in der Vorrede.

Uebrigens erinnern wir noch, daß Zschackwitz in den Rechts-Ansprüchen hoher Häupter II Th. p.23 nicht ohne Grund angemercket, daß verschiedene Reichs-Historien-Schreiber nie einen Unterscheid machen unter dem, was von einem Teutschen Könige und Kayser geschehen a) als König in Italien, b) als Herr und Fürst in seinem Lande, und c) als Könige und Kayser in dem Teutschen Reiche, da es doch seine gute Richtigkeit hat, daß alle und jede Handlungen eines grossen Herrn, der nehmlich verschiedene Länder besitzet, sehr wohl und fleißig auseinander gesetzet werden müssen, ausser dem sonsten, und wenn dieses nicht geschicht, die gesunde Vernunfft selber lehret, daß sodann nothwendig allerley Irrthümer hervorkommen [125] müssen.

Jedoch wir wollen nunmehro zu den Schrifftstellern der Teutschen Reichs-Historie kommen. Daß die alten Teutschen die Geschichte ihrer Nation durch Lieder auf die Nachkommen zu bringen gewohnet gewesen, ist oben schon erwehnet worden. Und ist dieser Gebrauch lange Zeit durch bey ihnen Mode geblieben, siehe den Artickel: Teutsche Dichtkunst, im XLII Bande, p.1756 u.ff. bis endlich vom 9 Jahrhunderte an, und so ferner, die Teutschen Mönche angefangen, nach dem Exempel der Römer die Feder in Historischen Dingen anzusetzen. Doch hat diese Bemühung erst seit dem 16 Jahrhunderte einen rechten Anfang, und seit dem 17 Jahrhunderte die rechte Gestalt gewonnen. Gleichwie aber dieses größtentheils von der Historie auswärtiger Nationen zu verstehen: Also ist es dagegen eine kurtze Zeit, da maneigentlich an die Teutsche Historie gedacht, und zu derselben Excolirung die Hände recht mit Nachdruck angeleget hat. Schmeitzels Historie der Gelahrheit pag.777 u.ff.

Zu den Quellen der Teutschen Historie leiten uns unter andern Hermann Dietrich Meibom in Orarione de genuinis historiae Gemanicae fontibus d. 8 April, an. 1701, cum Professionem Historiarum in Academia Julia auspicaretur, in Juleo habita, in 4 (siehe die Neue Biblioth. IV St. p.295 u.ff.); Burchard Gotthelff Struv om Selecta Bibliothec. Histor. c.XVII u.ff. und Christian Neu in Mantissa ad Degorei Wheari Relectiones hyemales, qua rerum Germanicarum Scriptores praecipui, & cumprimis aequales, secundum seculorum feriem, ac Imperatorum Romano-Germanicorum aetatem, recesentur, Tübingen 1706 in 8.

Zur Römischen und Teutschen Historie zugleich führet uns eines ungenannten Schrifftstellers (so Franckenstein seyn soll) Einleitung zur Römischen und Teutschen Historie, welche 1721 in 8 von neuem aufgeleget worden. Vor diesem hat man sich mit Peter Bertii Commentariis rerum Germanicarum behelffen müssen; nunmehr aber haben wir Burchard Gotthelff Struvs Syntagma Historiae Germanicae a prima gentis origine ad annum usque 1716, Jena 1716 in 4, welches Syntagma hernach von Prof. Zschackwitzen verteutschet worden und ebendaselbst in 4 unter dem Titel: Erläuterte Teutsche Reichs-Historie von den Teutschen Ursprung bis auf jetzige Zeiten, zum Vorschein gekommen, ja der Herr Hof-Rath hat nachdem aus diesem grösseren Wercke ein Compendium, um darüber lesen zu können, mit diesem Titelausgefertiget: Burchard Gotth. Struvens Einleitung zur Teutschen Reichs-Historie, Jena 1724 in 8; dann Jacob Carl Speners Historiam Germaniae universalem & pragmaticam, Halle 1716 in 8. Friedrich Gladovs Versuch einer vollständigen Reichs-Historie von Teutschland, Leipzig und Halle 1717 in 8. (Diesen Versuch hat der Herr Professor Hahn zu Helmstädt in den XVI Stücke der Neuen Zeitungen von Gelehrten Sachen p.125 beschuldiget, daß er an unzählichen Orten aus seinen zu Halle gehaltenen Collegiis entlehnet sey. Was der [126] Herausgeber dagegen angführet, steht in der Vermischten Bibliothek. Vol I. p.361 u.ff. Hierauf ist eine so genannte abgenöthigte Critique der Gladovischen Reichs-Historie herausgekommen, darinnen an der Gladovischen Historie viele Fehler ausgesetzet worden: dieselbe hat ein Ungenannter, vielleicht Herr Docter Francke, in einer Schrifft in 4 1719, genannt: Der gerettete Friedrich Gladov, beantwortet. Beyde Schrifften sind lesenswerth und einem, der des Gladovs Reichs-Historie brauchen will unentbehrlich); Johann Jacob Schmaussens kurtzen Begriff der Reichs-Historie in einer accuraten Chronologischen Ordnung, Leipzig 1720 in 8; Simon Friedrich Hahns vollständige Einleitung zu der Teutschen Staats-Reichs- und Kayser-Historie und dem daraus fliessenden Jure Publico, Halle 1721 u.ff. in 4. Johann Jacob Mascovs Geschichte der Teutschen bis zu Anfange der Fränckischen Monarchie, Leipzig 1726 u.ff. in 4. Martin Schmeitzels Abriß zu einer vollständigen Reichs-Historie, Jena 1728 in ... Heinrichs von Bünau genaue und umständliche Teutsche Kayser- und Reichs-Historie, Leipzig 1728 u.ff. in 4. Struvens Corpus Historiae Germanicae a prima gentis origine ad annum usque 1720, 1730 in 2 Folianten; und Lorentz Reinhards kurtzgefaßte Einleitung in die Teutsche Reichs-Historie, Leipzig 1737 in 8.

Zu den alten leget Tacitus in seinen Schrifften hin und wieder, sonderlich aber in seinem Germania oder libello de situ, moribus & populis Germaniae, den Grund, über welchen Philipp Cluveri Germania antiqua, Leyden 1630 in Folio, als ein ausführlicher Commentarius anzusehen ist. Doch haben Frantz Irenicus in Exegesi Germaniae, Hagenau 1518 in Folio, Basel 1567, und Franckfurt 1570, Beatus Rhenanus in Libris III Commentariorum de rebus Germanicis, Basel 1531 in Fol. Straßburg 1610 in 8, Ulm 1693 in 4; Hermann Conring de republica antiqua veterum Germanorum, Helmst. 1654; und Johann Nicolaus Hettius in Notitia veteris Germaniae populorum, derselben auch ein grosses Licht gegeben. Simon Schardius hat die Schrifftsteller, so Germaniam antiquam beschrieben, dem ersten Tomo Scriptorum rerum Germanicarum einverleibet. Insonderheit aber ist allhier Johann Philipp Vorburgi Historia Romano-Germanica nicht zu übergehen.

Zu den Teutschen Sachen der mittlern Zeiten öffnet uns Paul Hachenbergius in Germania media die Thüre. Ein mehrers lehren uns die von Simon Schardio, Johann Hervagio, Johann Pistorio, Just Reubero, Christian Urstisio, Marquard Frehern, Melchior Goldasto, Erpold Lindenbrogio, Heinrich Meibomen, Gottfried Wilhelm Leibnitzen, Christian Frantz Paullini, und Johann Georg Kulpisio oder Johann Schiltern herau gegebene Scriptores rerum Germanicarum, von welchen Struv in Selecta Bibliotheca Historica cap.VII, und Reimmann Vol.V. p.416 u.ff. Nachricht ertheilen, welcher letztere p.482 u.ff. zugleich angemercket, welche unter den Teutschen Geschichtschreibern zuerst ihre Aussage mit angeführten Zeugnissen bekräfftiget.

Hieher gehören auch Johann Joachim Müllers zwey Wercke, deren ersteres der Reichs-Tages-Staat, Jena 1709 in Fol. das andere des Heiligen Römischen Reichs Teutscher Nation Reichs-Tags-Theatrum, Jena 1713 in Fol. Diesensind beyzusetzen: Joh. Georg Eccardi Corpus Historicum medii aevi f. Sciptores, res in orbe universo, praecipue in Germania, a temporibus Caroli M. usque ad finem Seculi XV gestas, enarrantes aut illustrantes, Leipzig 1723 in 2 Folianten; Scriptores rerum Germanicarum Jo. Mich. Heinecci & Jo. Georgii Leuckfeldii, cum variis diplomatibus & in dicibus in unum volumen collecti, Franckf. am Mayn 1707 in Fol. und Johann Burckhardt Menckens Scriptores rerum Germanicarum, praecipue Saxonicarum, Leipzig 1728-1730, in 3 Folianten. Ein Anfänger läßt ihm zur Grundlage dienen Conrad Samuel Schurtzfleischens Fundamenta Historiae Germanicae mediae, Schneeberg 1728 in 8.

Die neuern Geschichte, so von Maximiliani Zeiten angehen, haben David Chyträus in Chronico Saxoniae, Leipzig 1599 in Fol. Johann Sleidanus in Commentariorum lib. XXVI de Statu Religionis & Reip. Car. V Caes. ab anno 1517 ad ann. 1555, Straßburg 1655 in Fol. Michael Caspar Lundorp in Continuatione derselben, Franckfurt 1614 u.ff. in 8; Jacob August Thuani Historiarum sui temporis libri CXXXVII Franckfurt 1625 in 2 Folianten, sie fangen sich vom Jahr 1543 an und gehen bis aufs Jahr 1607; Friedrich Hortleder in seinem Wercke vom Teutschen Kriege unter dem Titel: Handlungen und Ausschreiben von den Ursachen des Teutschen Krieges, Franckf. 1617 und 1618 in zwey starcken Folianten. Boguslaus Philipp a Chemnitz vom Schwedischen Kriege in Teutschland; Samuel Puffendorff in Commentariorum de rebus Suecicis libris XXVI und de rebus gestis Friderici Wilhelmi libris XIX; Tobias Pfariner in Historia bellorum Ferdinandi II & III und in Vita Wallensteinii; Job Ludolf in der Schaubühne der Welt; Christian Juncker in der Fortsetzung derselben; und Carl Günther Ludovici in dem Eröffneten Schauplatze der Allgemeinen Welt-Geschichte des 18 Jahrhunderts I Th. 1744 in Fol. Der auch den XI und die folgende Theile der allerdings hieher gehörigen Allgemeinen Staats-Kriegs-Kirchen- und Gelehrten-Chronicke (Leipzig in Folio) zum Druck befördert. Welchen allen noch beyzusetzen die ungenannten Verfasser der Leben der Kayser Leopolds und Josephs, desgleichen des Printzen Eugenii, u.a.m. Siehe Stollens Historie der Gelahrheit p.280 u.ff.

Hiernächst ist auch des in der Reichs-Historie höchstnöthigen Synchronismi nicht gäntzlich [128] zu vergessen, das ist, wie man die an verschiedenen Orten und in unterschiedlichen Provintzen, aber zu einer Zeit paßirte Begebenheiten gehöriger Weise dem Gemüthe beybringen solle, welches zwar eine sehr schwere Sache, aber auch vor das Hauptwerk in einer Historie zu halten ist. Hierzu nun dienen Bergers Synchronistische Universal-Historie, Coburg und Leipzig 1743 in Folio. Mehrere Schrifften findet man in den Anleitungen zu der Historie angeführet.

Von den unterschiedenen Methoden die Reichs-Historie vorzutragen, bringen wir nur soviel bey, daß solche gemeiniglich bestehen entweder 1) in Absätzen und gewissen Abtheilungen, und dieses zwar wiederum entweder in kurtzen Sätzen oder in gewöhnlicher umständlicher Ausführung; oder 2) in einem an einander hangenden Chronologischen Vortrag.

Endlich müssen wir auch noch der Hülffs-Mittel in der Reichs-Historie gedencken, welche da sind

I) gewisse Disciplinen und Wissenschafften, dahin gehöret 1) die Geographie, in so weit sie uns Teutschland nach den alten, mittlern und neuern Zustande entdecket, und dieses also, daß sie uns unterrichtet zuförderst von den Grentzen Teutschlandes, wie diese nach denen unterschiedlichen Zeiten bald vergrössert bald vermindert worden; hiernächst von den Einwohnern in Teutschland und ihren Sitzen; und denn endlich von dem Zustande der alten Teutschen, was ihre natürliche Beschaffenheit des Leibes und Gemüthes, ihren Haus-Stand und Lebens-Art, ihr Religions-Wesen, u.s.w. anbelanget; 2) Die Chronologie in soweit diese uns eines theils von der unterschiedlichen Zeit-Rechnung der Teutschen nach den alten, mittlern und neuern Zeiten Nachricht giebt, um das Datum in den Diplomatibus und sonsten desto besser zu verstehen; andern theils die geschehenen Dinge nach dem Verfluß der Zeiten ordentlich einrichtet und vorträget; 3) Die Staats-Wissenschafft von Teutschland, welche uns zum Voraus von dem Regiments-Wesen der Teutschen, von dem Unterscheide der alten Teutschen in Ansehen ihres Standes, als da waren Edle, Freye, Freygelassene, Knechte, u.s.w. von der alten Teutschen Gewohnheiten und Gesetzen, Gerichten, Reichs-Versammlungen, Krieges-Staat, u.s.w. unterrichten muß; 4) Die Bücher-Historie, welche uns Nachricht geben muß, ob die alten Teutschen Bücher und Schrifften gehabt? Wenn die Teutschen angefangen ihre Geschichte zu Pappier zu bringen? ingleichen von denen zur Teutschen Historie gehörigen Büchern und Schrifften; 5) Die Historie der benachbarten Staaten; 6) Die Wappen-Kunst, welche jedoch uns in der alten Historie gar nicht, wohl aber von den Zeiten des 9 Jahrhunderts und so weiter zu statten kommt; 7) Die Kirchen-Historie des Neuen Testaments.

II) Einige andere Hülffs-Mittel, als 1) die Kenntniß von Diplomatibus, und 2) die Kenntniß von Müntzen, welche zwar in der alten Historie der Teutschen keinen Nutzen, wohl aber in den mittlern und neuern Zeiten giebet.