Zedler:Tag, (nützlicher)

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Tag, (Oster-)

Band: 41 (1744), Spalte: 1467. (Scan)

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Literatur
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Tag, (nützlicher) Lat. Dies utilis, heißt in denen Rechten ein solcher Tag, an welchem man vor Gerichte kommen, und seine Sache vortragen kan, oder auch ein solcher, welcher einem an seinem habenden Rechte nichts schadet, ehe und bevor man nicht davon verständiget worden.