Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Suppe (die gerichtliche)

Band: 41 (1744), Spalte: 361. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|41|Suppe von Zwiebeln|361|}}
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Suppe von Zwiebeln. Schälet und schneidet Zwiebeln, und schüttet sie in einen Topf, thut gebähete Semmel darzu, giesset gute Fleisch-Brühe darauf, setzet solche zum Feuer, würtzet sie mit Ingber und Pfeffer, und lasset sie kochen. Wenn die Zwiebeln bald weich sind, so quirlt sie klar, und streichet sie durch in einen Tiegel oder Casserole, leget ein wenig Butter daran, und setzet sie, daß sie warm bleibet. Bähet indessen Semmel und leget solche in eine Schüssel, richtet die Suppe darauf an, und wer Appetit hat, kan auch etwas Safran daran thun. Sonst kan man noch aus der alten Weiber-Philosophie dieser ihre abergläubische Meynung beybringen, wenn sie sagen, es sey eine Marque und Zeichen, daß die Köchin, so eine Suppe von ohngefehr hat anbrennen lassen, eine verliebte Dirne sey, und sich sehr nach einem Manne sehne.