Zedler:Straffe (ordentliche)


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Straffe (öffentliche)

Nächster>>>

Straffe (Ort der)

Band: 40 (1744), Spalte: 584. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|40|Straffe (ordentliche)|584|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Straffe (ordentliche)|Straffe (ordentliche)|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1744)}}


Straffe (ordentliche) gewisse, determinirte, nahmhaffte, und in denen Gesetzen ausgedruckte Straffe, Poena ordinaria, Poena certa, Poena determinata, Poena legalis, Poena legitima, Poena Legibus expressa seu definita, Poena de Jure imposita, Poena Legibus determinata, seu praescripta, heißt insgemein eine jedwede auf dieses oder jenes Verbrechen insbesondere gesetzte und in denen Rechten selbst schon vorgeschriebene, und denen Richtern dergestalt eingebundene Straffe, daß sie, bey sich eräugnenden Fällen, schlechterdings darauf sprechen, und bey Verlust ihres Amtes und Ehre ihres eigenen Gefallens davon nicht abgehen dürffen.

Zuweilen aber verstehet man auch dadurch, absonderlich in peinlichen Sachen, die Todes-Straffe, als z. E. auf den Diebstahl den Strang, auf Mord und Strassen-Raub das Schwerdt oder Rad, u. s. w. Ein mehrers siehe Straffe, und Straffe (peinliche) wie auch Straffe (Ort der).