Zedler:Stadtland, Staadland

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Stadtländer oder Stadtlender, auch Stadlender, (Friedrich)

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Stadt und Land

Band: 39 (1744), Spalte: 809. (Scan)

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Stadtland, Staadland, ein gewisser Strich Landes in dem Westphälischen Creyse, welcher zur Grafschaft Oldenburg gehöret. Es ist solcher unter dem Grafen Huno dazu gekommen und zwar auf folgende Art: Der Graf Huno war bey dem Kayser Henrich dem Vierdten von dem Ertz Bischoff zu Bremen, Alberten, der beleidigten Majestät beschuldiget worden, und solte deswegen seine Unschuld durch einem Kampff mit einem Löwen darthun. Der alte Graf konnte zwar mit einer solchen Bestie nicht anbinden: Sein Sohn, Friedrich, aber war bereit dazu, vad erhielt auch den Sieg. Wegen dieser Helden-That erhielt nicht nur der alte Huno das Leben; sondern der Kayser gab ihm auch Macht, ss viel Unterthanen zu haben, als er bezwingen könnte; darunter sonderlich die bekannten Rüstinger, Stadtländer und Budjadinger begriffen waren, welche zu nächst an die Grafschafft Oldenburg angrentzten. Es erstrecket sich aber dieses Land vom Huntewasser biß ans Budjadinger Land, ist 4 Stunden lang und 2 Stunden breit. Die Vogteyen, die darinnen liegen, sind Golswarden, Oldenbrock, Hamelwarden, Elßflet, und das veste Schloß Ovelgrünne. Die Einwohner heissen gemeiniglich die Stadtländer. Hübners Historische Fragen, VI Th. 360 u. f.