Zedler:Schwedische Contribution
Schwedische Contribution, Contributio Suecica, nach der Erl. Chur-Sächsis. Proceß-Ordn. tit. 42. §. 2. sind, bey entstehendem Concurs, diejenigen, welche dem gemeinen Schuldner bey den von denen Schweden geschehenen, oder andern feindlichen Einfällen, die zu Entrichtung der Contribution benöthigten Gelder vorgeschossen, sogleich nach denen dem Concurs zum Besten aufgewendeten Inventur- Taxations- Gerichts- und andern, auch des Curatoris bonorum und Litis Gebühren, unmittelbar, und also noch vor denen Begräbniß-Kosten, und allen andern Gläubigern, sie haben Nahmen, wie sie wollen, zu befriedigen.