Zedler:Schwedische Contribution

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Schwedische Bibliothec

Nächster>>>

Schwedische Cronen

Band: 36 (1743), Spalte: 66. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|36|Schwedische Contribution|66|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Schwedische Contribution|Schwedische Contribution|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1743)}}


Schwedische Contribution, Contributio Suecica, nach der Erl. Chur-Sächsis. Proceß-Ordn. tit. 42. §. 2. sind, bey entstehendem Concurs, diejenigen, welche dem gemeinen Schuldner bey den von denen Schweden geschehenen, oder andern feindlichen Einfällen, die zu Entrichtung der Contribution benöthigten Gelder vorgeschossen, sogleich nach denen dem Concurs zum Besten aufgewendeten Inventur- Taxations- Gerichts- und andern, auch des Curatoris bonorum und Litis Gebühren, unmittelbar, und also noch vor denen Begräbniß-Kosten, und allen andern Gläubigern, sie haben Nahmen, wie sie wollen, zu befriedigen.