Zedler:Schlenckerbraten

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Schlencker (Joh. Ehrenfr.)

Nächster>>>

Schlenckerich

Band: 35 (1743), Spalte: 49. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|35|Schlenckerbraten|49|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Schlenckerbraten|Schlenckerbraten|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1743)}}


Schlenckerbraten, Lat. Convivium famulitii tempore discessus otiosi, ist eine dem Gesinde wohlbekannte und gebräuchliche Redensart, wenn nehmlich eine aus ihrem alten Dienste abgezogene Magd, oder ander Gesinde, den Tag nach ihrem Abzuge sich mit einem Spaziergange in denen Schencken mit Tantzen und anderer Lustbarkeit einen guten Tag machet, und nach solcher vollendeten Lust ihren neuen Dienst antritt und beziehet. Es ist aber in denen mehresten Landes-Ordnungen dergleichen Unordnung, wie andere zu gleichmäßiger Uppigkeit und Wollust gereichende Zusammenkünffte, ernstlich verboten.