Zedler:Schilling, eine alte Müntze oder Müntzrechnung


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Schilling, Geschlecht

Band: 34 (1742), Spalte: 1565–1566. (Scan)

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Literatur
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Weblinks
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Schilling, ist eine alte Müntze oder Müntzrechnung, deren Ursprung verschiedentlich erzehlet wird. Derer bekanntesten Schillinge Werth ist: Badischer Schilling gilt beynahe zwey Kreutzer. Brabanter Schilling hält zehn leichte Stüber, welche fünf Kaysergroschen oder funfzehn Kreutzer thun, und unsers Geldes vier gute Groschen. Bremer Schilling thut anderthalb Groot oder sieben und einen halben Schwaar, oder sechs Meißnische Pfennige; ein doppelter thut drey Groot oder funfzehn Schwaar, oder einen guten Groschen. Dänischer Schilling, oder Skilling Danske, ist so viel als ein Dreyer oder drey gute Pfennige. Englischer oder Schilling-Sterling, ist eine Silbermüntze, welche zwölf Pence und nach unserm Gelde etwas mehr als sechs gute Groschen [1566] gilt. Flämischer Schilling machet sechs Stüver oder zwölf Groot oder drey gute Groschen. Hamburger Schilling ist sechs gute Pfennige. Hannöverischer Schilling macht eine Witte aus, und 9 Witte gehen auf 1 Mgr. also machen 24 ß. oder eine Bremer Marck aus. Grupens Hannover, p. 194. Holländischer Schilling hält sechs Stüver oder beynahe vier gute Groschen; einige von denselben sind reduciret, und werden Quaatschillinge genannt, davon an seinem Orte. Italiänischer Schilling beträgt 12 Italiänische Pfennige. Lübischer oder Schilling Lübisch, ist eine Lübeckische Müntze, thut zwey Schillinge Danske, oder zwey Sößlinge, oder sechs gute Pfennige. Lütticher Schilling hält zehen leichte Stüver, welche fünf Kaysergroschen, oder funfzehn Kreutzer, oder vier gute Groschen thut. Maynzer Schilling ist ohngefehr zwey Kreutzer, indem deren acht und zwantzig einen Reichsgulden oder sechzig Kreutzer betragen. Pohlnischer Schilling, deren gehen sechse auf einen Kreutzer, und fünf hundert und viertzig machen einen Reichsthaler. Pommerische sind zweyerley: In Vorpommern sind die Lübischen oder Sundischen Schillinge üblich, so sechs gute Pfennige machen; in Hinterpommern aber thut ein Schilling acht gute Pfennige. Ein Preußischer Schilling ist noch einmahl so viel, als ein Pohlnischer, dreye derselben machen einen Kreutzer, und dreyßig einen Preussischen Gulden oder acht gute Groschen. Radder Schilling im Cöllnischen thut ohngefehr sechs gute Pfennige. Sächsischer Schilling macht in Geldstrafen einen guten Groschen vier Pfennige. Schweitzer Schilling in Bern, thut acht Pfennige ihres Geldes, deren sechzig machen einen Reichsthaler; in Lucern thut drey Rappen oder einen Kreutzer, deren neunzig einen Reichsthaler machen; in Zürch ist ein Schilling sechs Amster oder vier gute Pfennige, deren zwey und siebenzig einen Reichsthaler machen. Schilling Sterling ist ein Englischer Schilling. Sundischer Schilling ist dem Lübischen gleich. In Welschland machet ein Schilling zwölf Italiänische Pfennige. Würtembergische sind den Mayntzischen gleich. Würtzburgische Schillinge, oder auch Fränckische (weil in Francken niemand als der Bischoff zu Würtzburg dergleichen schlagen läßt,) deren sieben gelten fünf gute Groschen, und acht und zwantzig machen einen Fränckischen Gülden, oder zwantzig gute Groschen. Von den weissen und schwartzen Schillingen in Liefland siehe Riga, im XXXI Bande, p. 1603.