Zedler:Saalleicht, Saalmanleicht oder Salleicht
Saalleicht, Saalmanleicht oder Salleicht. In denen alten Deutschen Urkunden findet man bisweilen die Formul: Probirte mit seinen Saalleichten oder Saalmanleichten, welche aber vermutlich nichts anders gewesen seyn mögen, als die heut zu Tage so genannten Lehnleute oder Mannen. Als z. E. „Anno 1352 Erichtag nach S. Oßwaldts Tag, Kauffbrieff. Herr Heinrich [21] Groß Schultheiß und die Schöpffen der Stadt Nürnberg versehen, daß für sie kommen Herr Herman Maurer mit seinen Salleuten, die sagten bey Salmanstreu, Cuntz Groß hätte über das eigen weder Saalleut, noch Saalbrieff.“ Welches Wort Saalbrieff in diesem Instrumente zweymahl vorkommt. „Maurer setzt das aigen mit rechter Sal und mit Urthel in seiner Salleut Hand.“ Besold in Thes. Pract. v. Saal-Recht.