Zedler:SERVITUS UVAS EXPRIMENDI
SERVITUS UVAS EXPRIMENDI, ist ein Befugniß, auf eines andern Grund und Boden eine Kelter zu halten, oder in der demselbigen zustehenden Kelter seine Wein-Trauben auspressen zu lassen. Dem nicht entgegen l. 14. ff. de alim. & cibar. leg. Wo diese und dergleichen Servituten persönliche genennet werden: Weil dieser Text entweder falsch, oder so zu verstehen ist, daß solche auch nur der Person allein verstattet werden können, so, daß der Herr des herrschenden Gutes solche nur, so lange er lebet, gebrauchen möge, und mit dessen Tode sich endige, nicht zwar dem Rechte nach, sondern durch Hülffe einer Schutz-Wehr. Arg. l. 4. ff. de Servit. Mantz. Tit. III. n. 351. p. 371.