Zedler:Ritter-Hauptmann

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Ritter-Güter (Schrifftsäßige)

Nächster>>>

Ritter-Höfe

Band: 31 (1742), Spalte: 1781. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|31|Ritter-Hauptmann|1781|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Ritter-Hauptmann|Ritter-Hauptmann|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1742)}}


Ritter-Hauptmann, Lat. Concilii Ordinis S. R. I. Equestris Praeses sive Capitaneus, ist der Director unter einer freyen Reichs-Ritterschafft, der entweder beständig bleibet, oder jährlich erwählet wird. Wenn die Ritterschafft einen Convent hält, so heist es ein Ritter-Tag, dabey sind die vornehmsten Beysitzer aus dem Adel selbst, und heissen Ritter-Räthe. Die Juristen aber, so der Ritterschafft bey ihren gemeinsamen Affairen und Proceß-Sachen bedienet sind, führen den Namen Ritterschaffts-Consulenten.