Zedler:Remiß, oder Remiß-Schreiben
Remiß, oder Remiß-Schreiben, Remissum, heißt diejenige Schrifft, so auf ergangene Compaß-Briefe von dem andern Richter, der des Gerichts-Zwanges ersucht worden, dem ersten Richter überschicket wird.
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Remiß, oder Remiß-Schreiben, Remissum, heißt diejenige Schrifft, so auf ergangene Compaß-Briefe von dem andern Richter, der des Gerichts-Zwanges ersucht worden, dem ersten Richter überschicket wird.