Zedler:Reichs-Tag in Ungarn

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Reichs-Tags-Abschied

Band: 31 (1742), Spalte: 184–185. (Scan)

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Reichs-Tag in Ungarn, Comitia Regni Hungariae, wird ordentlicher Weise von dem Könige, nach Gefallen und der Sachen Bedürffniß, ausgeschrieben. Vorzeiten wurden sie im Felde unter freyem Himmel gehalten; nunmehr aber ist solches geändert, und geschiehet in einer Stadt, mehrentheils zu Preßburg; Es bestehet aber derselbe aus denen Prälaten, weltlichen Magnaten, worunter auch die hohen Reichs-Aemter begriffen, aus dem Adelichen Stand und den Abgeordneten der Frey-Städte. Die Proposition geschiehet durch den Palatinum Regni, welcher auch das erste Votum ableget, hernach die übrigen Stimmen einnimmt, aus welchen ein Schluß gemacht und dem Könige oder der verordneten Commißion, zur Revision und Approbation übergeben wird. Wenn diese erfolget, werden sothane Schlüsse in einen Receß gebracht, und als ein Reichs-Abschied und gemeines Gesetze publicirt. Es gehören aber vor einen solchen [185] Reichs-Tag, wie anderswo, also auch hier, alle Sachen, so die gemeine Wohlfahrt des Königreichs betreffen, Krieg und Friede, Steuern und Auflagen, Versorgung der einquartirten Kriegs-Völcker, Besatzungen und Vestungen, Verbesserung der alten, und Einführung neuer Gesetze, Erörterung der Landesgebrechen, Beförderung der Handlung mit den Benachbarten, u.d.g.