Zedler:Reichs-Schilling

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Reichs-Schluß

Band: 31 (1742), Spalte: 166. (Scan)

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Literatur
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Reichs-Schilling, hieß ehemals eine gewisse und gar erkleckliche Summe Geldes, welche die freyen Reichs-Städte dem Kayser alle Jahre zu Bezeugung ihrer Unterthänigkeit abtragen musten, und die daher sonst auch der Städte Reichs-Steuer genennet ward. Es ist aber diese Summe von Zeit zu Zeit dergestalt herunter gekommen, daß heut zu Tage kaum noch 12000 Gulden einzugehen pflegen. Von deren Abnahme und Verringerung die Publicisten mancherley Ursachen angeben. Limnäus ad Capit. Car. V. art. 23. p. 752. u. ff. Krull de Legali Monet, Jur. c. 5. n. 33.