Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Reichs-Fuß-Knechte, oder Deutsche Knechte

Band: 31 (1742), Spalte: 80–81. (Scan)

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Reichs-Fuß, Latein. Valor internus imperii ordinum, ist die Beschaffenheit der Müntze nach ihrem innerlichen Valor, wie solche im gantzen Römischen Reiche sich an Korn befinden, und alsdenn gäng und gebe seyn solle. Dieser Müntz-Fuß hat dem Reiche etliche hundert Jahr viel Verdruß, und den vorigen Kaysern vergebliche Berathschlagungen gemacht. Kayser Ferdinand der I hatte zum ersten das Glück, daß er nach unterschiedlichen Zusammenkünfften endlich auf dem Reichs-Convent zu Augspurg 1559 durch eine besondere Deputation den Reichs-Fuß im Müntz-Wesen zu Stande brachte. Weil nun aber sein hierüber gestelltes Edict selbst in den Oesterreichischen Landen zu keiner ernstlichen Execution gebracht, hat sein Herr Sohn und Nachfolger, Kayser Maximilianus der II, 1566 auf geschehene Beschwerung von Fürsten und Ständen, den Reichs-Fuß der Müntze weiter erkläret, und in Gang zu bringen gesucht. Nach der Zeit ist die Müntze wieder in groß Abnehmen gerathen, und dem Silber so viel Kupffer in den Officinen [81] beygesezet worden, daß man einen alten Reichsthaler, der nach dem Reichs-Fuß 1559 geschlagen, auf 10 Thaler in gangbarem Werth setzen müssen. Wessentwegen die Reichs-Stände aus höchstdringender Noth im Jahr 1622 und 1623 wiederum in allen Kreisen Müntz-Deputationen angeordnet, und sich allerseits auf den jüngsten Reichs-Fuß verglichen, krafft dessen die bisherigen Geld-Sorten sämtlich devalviret, und die Marck feines Silbers höher nicht als zu 9 Rthlr. 2 gr. ausgemüntzet werden sollen. Bey diesem Reichs-Fuß ist es so lange geblieben, bis wegen neuer eingerissenen Unordnungen endlich 1667 der Zinnische, nemlich die Marck auf 10 Thlr. 12 gr. und zuletzt 1690 der Leipziger Fuß, benamentlich jede Marck fein auf 12 Thlr. eingeführet wurde. Doch ist obgedachter Reichs-Zinnischer und Leipziger Müntz-Fuß mehr von gantzen Thalern, Zweydritteln, und halben Gulden oder Acht-Groschen-Stücken, als von der Schieds-Müntze von Vier-Groschen-Stücken bis auf die Heller inclusive zu verstehen. Weil seit einigen Jahren her verschiedene geringhaltige und dem Reichs-Fuß zuwider ausgemüntzte güldene und silberne Müntz-Sorten im Cours gewesen; auch der Kayser und die mehresten Reichs-Stände solche entweder gar verruffen, oder aber auf ihren innerlichen Valor und Werth herunter gesetzet haben, welches sonderlich 1736 geschehen: So ist man anietzo auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg beschäfftiget, einen gemeinsamen Schluß deswegen zu treffen, und sich wegen eines gewissen Müntz-Fusses zu vergleichen.