Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Reich, das Römische Reich Deutscher Nation

Band: 31 (1742), Spalte: 7. (Scan)

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* {{Zedler Online|31|Reich, Lat. Imperium|7|}}
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Reich, Lat. Imperium, Regnum, Fr. l’Empire, Regne, bedeutet überhaupt ein Kayserthum oder Königreich, oder diejenige mächtige Herrschafft, die von ihrem eigenen Kayser oder Könige regieret wird. Es sind die Königreiche unterschiedlich. Denn einmahl ist entweder ein souveraines Reich, da der König an keine Fundamental-Gesetze gebunden; oder ein despotisches Reich, da der König nicht nur über Thun und Lassen der Unterthanen, sondern auch über alle Güter im Lande völlige Gewalt hat; oder ein gemäßigtes, da die Gewalt des Königes durch die Fundamental-Gesetze eingeschräncket ist.

Hernach ist ein Königreich entweder ein Wahlreich, wenn die höchste Gewalt durch die Wahl erlangt wird; oder ein Erbreich, welches man durch die Erbfolge erlangt; oder ein Erb- und Wahlreich zugleich, da die Wahl allezeit bey einer gewissen Familie bleibet. Ferner ist es entweder ein eigenthümliches Reich, da der König Macht hat, seine Lande und Leute zu veräusern; oder ein nicht eigenthümliches Reich, da der König diese Macht nicht hat:

Ausser den ordentlichen Scribenten des natürlichen Rechts und der Politic können verschiedene Dissertationes von Conringen nachgelesen werden, als de regno 1650; de regno & tyrannide 1640; de differentiis regnorum 1675; de ortu & mutationibus regnorum 1658.