Zedler:Reißig, (Deck-)


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Reißkämme

Band: 31 (1742), Spalte: 397. (Scan)

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Literatur
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Reißig, (Deck-) soll von denen Köhlern oder andern Leuten blos nur von denen Aesten der hohen Bäume genommen, nicht aber von denen jungen Fichten und Weiß-Tannen, oder andern tüchtigem Gewächse abgehauen werden, bey Strafe drey Groschen von einem jeden Stamme, es sey so klein, als er wolle, so viel mal solches geschiehet. Hochfürstl. Sächs. Gothaische Landes-Ordn. in Beyfugen L. III. n. 9. VI. Haupt-Punct §. 6.