Zedler:Reißig, (Deck-)
Reißig, (Deck-) soll von denen Köhlern oder andern Leuten blos nur von denen Aesten der hohen Bäume genommen, nicht aber von denen jungen Fichten und Weiß-Tannen, oder andern tüchtigem Gewächse abgehauen werden, bey Strafe drey Groschen von einem jeden Stamme, es sey so klein, als er wolle, so viel mal solches geschiehet. Hochfürstl. Sächs. Gothaische Landes-Ordn. in Beyfugen L. III. n. 9. VI. Haupt-Punct §. 6.