Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Rechnitz

Band: 30 (1741), Spalte: 1310. (Scan)

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Literatur
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Rechnen, brauchen die Handwercker nur einseitig, wenn sie mit ihren Gesellen nicht nur zusammen rechnen, sondern auch würcklich bezahlen, und wohl gar Abschied geben, so aber nicht eher, denn des Sonntags geschehen darff. Bey denen Buchdruckern geschiehet es meistentheils alle 14, bey einigen aber alle 8 Tage, da ein Herr in Augenschein nimmt, was der Geselle verfertiget hat; da denn der Setzer seine Formen, der Drucker aber seine Rechenbogen darbringet, und beyde den noch zu fordernden Rest des Geldes bis zur Messe sich anmercken lassen, welches alsdenn Meßbesoldung genennet wird.