Zedler:Rathsgang oder Seßion

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Raths-Glied

Band: 30 (1741), Spalte: 990. (Scan)

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Literatur
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Rathsgang oder Seßion, Sessio Judicialis, ist eigentlich nichts anders, als die Versammlung oder Zusammenkunfft eines sämmtlichen Raths-Collegii, um wegen derer vorfallenden Angelegenheiten mit einander zu rathschlagen, und deshalber die nöthige Verfügung zu treffen.