Zedler:Pragische Friede


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Πϱᾶγμα

Band: 29 (1741), Spalte: 167–168. (Scan)

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Pragische Friede, wurde 1634 zwischen dem Kayser und Chur-Sachsen zu Leutmeritz angefangen, zu Pirna fortgesetzt, und 1635 den 30 May in Prage, zu grossem Mißvergnügen der Schweden, Frantzosen und einiger Reichs-Stände, geschlossen. Die vornehmste Articul waren folgende: 1) Die Stiffter solten den Protestanten in dem Stande, darinn sie 1627 gewesen, auf 40 Jahr, und dabey den Capituln die freye Wahl nebst allen Gerechtigkeiten gelassen werden. 2) Das Ertz-Stifft Magdeburg solte dem Hertzoge zu Sachsen, Augusten, als Postulato, Lebenslang verbleiben, die 4 Aemter Querfurt, Dame, Jüterbock und Burg ausgenommen, als welche der Churfürst zu Sachsen erblich haben solte. 3) Der Marggraf zu Brandenburg, Christian Wilhelm, solte jährlich aus dem Magdeburgischen 12000 Thlr. bekommen. 4) Das Stifft Halberstadt solte der Ertz-Hertzog Leopold Wilhelm behalten. 5) Aus dem Braunschweigischen und Lüneburgischen solte den Tyllischen Erben innerhalb 8 Jahren 400000 Thlr. gezahlet werden. 6) Wegen Gestattung der Religions-Ubung in Böhmen und den Oesterreichischen Landen solte dem Kayser freyer Wille gelassen werden. 7) Alles, was der Kayser den protestirenden Ständen, und diese jenem entzogen, solte wieder ersetzt werden. 8) Zwischen dem Kayser und den sämtlichen Catholischen Ständen und zwischen Chur-Sachsen und dessen Bunds-Verwandten solte ein ewiger Waffen-Stillstand alles dessen, was Zeit währenden Krieges vorgegangen, gestifftet seyn, iedoch die Böhmischen und Pfältzischen Händel, nebst etlichen Personen und Güthern, ausgenommen. 9) Chur-Sachsen solte mit seiner Armee zu den Kayserl. stossen, und nebst Chur-Brandenburg mit Macht dahin sehen, die Schweden von dem Deutschen Boden zu vertreiben.