Zedler:Pospolite Rusczenie

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Posos (Juan de)

Nächster>>>

Poß (George)

Band: 28 (1741), Spalte: 1740. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|28|Pospolite Rusczenie|1740|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Pospolite Rusczenie|Pospolite Rusczenie|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1741)}}


Pospolite Rusczenie, Lat. Ordinis equestris ad arma vocatio, ist ein allgemeines Aufgeboth in Polen, wenn nemlich die Noth erfordert, daß alle auf dem Lande zum Kriege tüchtige Mannschafft aufsitzen soll, und muß der gantze Adel, auch so gar unterweilen die Geistlichkeit nach dem Aufgebot, oder wenn die 3 Restes, oder Ausschreiben, so die Polen Wici nennen, innerhalb einem Monat ergangen sind, (es wäre denn, daß um dringender Noth willen, eines vor alle dreye gelten zu lassen, wäre beliebet worden,) auf dem Muster-Platz erscheinen, und auf ihre eigene Kosten zu Felde ziehen. Hier müssen auch die Bürger, wenn sie Land-Güther besitzen, und die Königliche und andere Pächter, wie auch die Geistlichen Schultheissen erscheinen. Diese Mannschafft aber ist nicht schuldig, beym Aufgebot weiter als 5 Meilen über die Grentzen zu marschiren, oder länger als 6 Wochen im Felde zu stehen. Die Brigaden ieder Woywodschafft werden von ihrem Woywoden, die gesamte Armee aber von dem Könige oder Primas in Person commandiret. Wenn übrigens ein solch Aufgebot ergehen soll, muß es auf einem Reichs-Tage beschlossen seyn; doch pflegt es zu des Königs, oder Primatis und derer Senatoren Gutachten gestellet zu werden, wenn die Zusammenkunfft geschehen solle.