Zedler:PRO RATA ET GRATO
PRO RATA ET GRATO, für kräftig und genehm halten, ist eine gar bekannte und gewöhnliche Clausul, welche insgemein denen Vollmachten einverleibet wird; siehe Vollmacht.
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PRO RATA ET GRATO, für kräftig und genehm halten, ist eine gar bekannte und gewöhnliche Clausul, welche insgemein denen Vollmachten einverleibet wird; siehe Vollmacht.