Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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PROTOPSALTES

Band: 29 (1741), Spalte: 980. (Scan)

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Literatur
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PROTOPRAXIA, ist in denen Rechten so viel, als die erste Klage, oder das Recht, von denen Schuldnern vor allen andern befriediget zu werden, und sie deshalber in Anspruch zu nehmen. Connanus Lib. IV. c. 16. n. 2. und c. 17. n. 13. Siehe Vorzugs-Recht.