Zedler:Ornat, (Kirchen-)
Ornat, (Kirchen-) begreifft nach Maßgebung derer Canonischen Rechte und Gesetze eigentlich nichts anders, als die güldenen oder silbernen Kelche, Patenen, Leuchter, Altar-Tücher; ingleichen die kostbaren Monstrantzen, Meß-Gewänder, Räuch-Fässer, Spreng-Kessel, und mit einem Worte alles dasjenige, was sonderlich in der Römischen Kirche zu Celebrirung derer Messen, oder sonst des öffentlichen Gottesdienstes nöthig und erforderlich ist, oder demselben irgend zu einer besondern Pracht und Zierde gereichet.