Zedler:Opimius (Lucius)

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Opimische Wein

Nächster>>>

OPINATI und Opinatores

Band: 25 (1740), Spalte: 1647–1648. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|25|Opimius (Lucius)|1647|1648}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Opimius (Lucius)|Opimius (Lucius)|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1740)}}


Opimius (Lucius) ein Römischer Bürgermeister, welcher im Jahr nach Erbauung der Stadt Rom 632 diese Würde verwaltete, und den Q. Fabius Maximus Aemilius Allobrox zum Collegen hatte. Er war einer von den grösten Feinden des damahligen Schutzherrn des Römischen Volcks, des Cajus Gracchus, und wurde um deswillen hauptsächlich zu dieser ansehnlichen Würde befördert. Er warf darauf verschiedene Gesetze des Cajus Gracchus über den Hauffen, und suchete dadurch so wohl, als insonderheit damit, daß er die vom besagten Gracchus vorgehabte Bevölckerung des zerstörten Carthago verhinderte, diesen aufzubringen, damit er Gelegenheit haben möchte, ihn aus dem Wege zu räumen, welches auch nachmahls würcklich geschehen ist. Denn als der Tag erschienen war, an welchem Opimius die von dem Cajus angeordneten Gesetze abschaffen wolte, begaben sich beyde Partheyen auf das Rath-Haus, allwo einer von den Bedienten dieses Bürgermeisters die Unvorsichtigkeit hatte, daß er gegen die widrige Parthey sich vernehmen ließ: Machet Platz für die guten Bürger, ihr die ihr böse Bürger seyd. Diese fielen darauf besagtem Diener auf den Leib, und stachen ihn mit ihren Schreibe-Griffeln zu Tode, welche sie, um sich derselben an statt der Dolche zu bedienen, hatten scharf machen lassen. Opimius machete sich alsobald diese Gelegenheit zu Nutze, und wuste den Rath dadurch zu bewegen, daß ihm dieser Vollmacht ertheilte, für den Wohlstand des gemeinen Wesens, so, wie er es für rathsam erachten würde, Sorge zu tragen, und die Gewaltthätigkeiten abzuschaffen. Diesem zu Folge befahl der Bürgermeister, daß die Rathsherren sich mit Waffe versehen, und ein jeder mit 2 gewaffneten Sclaven auf dem Marckte erscheinen solte. Cajus Gracchus uns Fulvius hatten sich unterdessen mit ihrem Anhange auf den Aventinischen Berg gezogen, und schicketen des Fulvius jüngstes Kind an den Rath, um Friede zu bitten. Allein Opimius gab zur Antwort, daß die Schuldigen selbst erscheinen müsten; und als dieser Knabe zum andern male wieder kam, wurde er auf Befehl des Bürgermeisters in Verhafft genommen. Dieser zog hierauf mit einer Menge bewaffnete Leute auf den Aventinischen Berg, von welchem er mit geringer Mühe das zusammen gerottete Volck vertrieb, da sich denn Cajus endlich selbst ermordete. Dessen Haupt wurde dem Opimius gebracht, der es dem Golde gleich gewogen und bezahlet hat. Plutarch Gracch. Aurel Victor Vir. illustr. c. 65. Valer. Maxim. VI. c. 8. IX. 4. Plin. Hist. Nat. Lib. XXXIII. c. 3. Flor. Epit. Lib. III. c. 15.