Zedler:Offene (und gemeine) Wein- u. Bier-Schencken


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Offeney, oder Offney (Andreas)

Band: 25 (1740), Spalte: 902. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|25|Offene (und gemeine) Wein- u. Bier-Schencken|902|}}
Weblinks
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Offene (und gemeine) Wein- u. Bier-Schencken, Cauponae & Tabernae Publicae, werden diejenigen Häuser genennet, darinnen einem ieden vergönnt ist, sich vor sein Geld Wein und Bier zum Trincken reichen zu lassen. Und werden solche nach vieler Rechts-Gelehrten Meynung von dem sogenannten Haus-Frieden ausgeschlossen. Besiehe Mevius ad Jus Lubec. Lib. IV. tit. 8. art. 6. n. 16.