Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Oberflacke

Nächster>>>

Ober-Forchheym

Band: 25 (1740), Spalte: 67–68. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|25|Oberförster|67|68}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Oberförster|Oberförster|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1740)}}


Oberförster, ist ein ansehnlicher Forstbedienter, welcher über ein grosses Forstrevier, und über alle zu Beobachtung desselben verordnete Förster, Jäger und Fußknechte gesetzet ist, die Aufsicht über dieselben zu haben, daß kein Unterschleif unter ihnen, oder von andern keine Schmälerung oder Eingriff in Holtz- und Wildpretsachen, dem herrschafftlichen Regali zum Nachtheile vorgenommen und nachgelassen werde. Auch caßiren die Oberförster die Forstgelder ein, und berechnen sie an den Wildmeister oder Forstmeister; geben Nachricht vom Jagen, wo etwan da und dort Jagden angestellet werden könnten. Diese Forstbediente tragen gemeiniglich Hornfessel und Hirschfängergurte von doppelt gepapptem Leder, so mit zarten gläntzendem Corduane überzogen, und mit silbernen, maßivgegossenem Beschlage, Schlosse, Schnallen und Riegeln versehen, manchmal auch nur reich mit silbernen Buckeln allenthalben beschlagen sind. Ihren Rang haben sie gemeiniglich mit den Wildmeistern, an theils Orten auch über dieselben. Flemmings Deutsch. Jäger I [68] Haupt-Theil, I Th. p. 50. II Haupt-Theil, II Th. 43 Cap. §. 2. p. 129. u. f. III Th. 5 Cap. §. 1. p. 149. u. f.