Zedler:OBSERVATIONES SELECTAE AD REM LITTERARIAM SPECTANTES


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OBSERVATIONES SELECTAE, oder auserlesene Anmerckungen über allerhand wichtige Materien und Schrifften

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OBSERVATIONES SELECTAE AD THEOLOGIAM ET HISTORIAM ECCLESIASTICAM SPECTANTES

Band: 25 (1740), Spalte: 288–289. (Scan)

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Literatur
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OBSERVATIONES SELECTAE AD REM LITTERARIAM SPECTANTES, ein gelehrtes aus zehen Theilen bestehendes Journal, dessen erster und anderer Band im Jahr 1700, der dritte und vierdte 1701, der fünffte und sechste 1702, der siebende 1703, der achte und neundte 1704, und der zehende 1705 zu Halle in 8 heraus gekommen ist. Nach der Zeit hat sich auch ein Additamentum ad Observationum Selectarum etc. Tomos X sehen lassen, und endlich hat sich der Herr Prof. Gundling, solche Arbeit allein fortzusetzen entschlossen, wovon unter dem vorherstehenden Artickel nachzusehen ist. Die Verfasser dieser Arbeit sind verschiedene Gelehrte gewesen. Die vornehmste Person unter denselben aber, und die das meiste dabey ausgearbeitet hat, war obgedachter Herr Professor [289] Gundling, und zeiget die dem ersten Bande, der vorermeldeten von ihm allein besorgten Fortsetzung desselben vorgesetzte Vorrede, was er an den vorigen Bänden gearbeitet hat. Was Thomasius und Buddeus dabey gethan, weiset der gedruckte Catalogus ihrer Schrifften. Sonsten haben noch andere daran gearbeitet, nemlich Hr. D. Stahl, Hr. Struve, u.a.m. welche alle in einem besonderen von Caspar Heinrich Starcken, im Jahr 1716 zu Rostock in 8 herausgegebenen Schediasmate namhafft gemachet worden. Ihr Endzweck ist insonderheit dahin gegangen, die Historie, und sonderlich die Historie der Gelahrheit zu tractiren, die Gebräuche und Gewohnheiten zu erklären, die Lebens-Läuffe gelehrter und berühmter Männer zu erzählen, wie nicht weniger zuweilen ein oder die andere alte und neue Bücher zu recensiren, wiewohl dieses letztere ihre Absicht eigentlich nicht gewesen ist. Fabricius in der Vorrede zu Morhofs Polyhist. Ittig de Auctorib. qui de scriptorib. eccles. egerunt, p. 111. Stolle Histor. der Gel. Vorber. §. 63. n. z. p. 47 u. f.