Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Nutz-Innhabung

Band: 24 (1740), Spalte: 1726. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|24|Nutz-Innhaber|1726|}}
Weblinks
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Nutz-Innhaber, ist derjenige, welcher ein gewisses Gut, oder auch eine jedwede andere Sache als sein würckliches Eigenthum besitzet und nutzet. Siehe Nutz-Innhabung.