Zedler:Neuburg, Haus Neuburg, Neuburgisches Haus


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Neuburg, eine Stadt in Unter-Elsaß

Nächster>>>

Neuburg, ein Flecken und alt zerfallen Schloß am Rhein

Band: 24 (1740), Spalte: 35–36. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|24|Neuburg, Haus Neuburg, Neuburgisches Haus|35|36}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Neuburg, Haus Neuburg, Neuburgisches Haus|Neuburg, Haus Neuburg, Neuburgisches Haus|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1740)}}

Neuburg, Haus Neuburg, Neuburgisches Haus, Lat. Neoburgica domus, ein schönes Schloß oder Lust-Haus, in der Grafschafft Holland, zwischen dem Haag und Delft, etwan einen Musketen-Schuß von dem Dorffe Ryswick, und eine halbe Meile so wohl von einer, als der andern erst gemeldeter zwey Städte, welches um deswillen merckwürdig ist, weil auf selbigem im Jahr 1697 die vornehmsten Conferentzen wegen des überall bekannten Ryswickischen Friedens gehalten, auch endlich besagter Friede allda würcklich unterzeichnet worden. Es gehörete damals dem Könige in Engelland Wilhelm III, als Printzen von Oranien, jetzo aber ist selbiges dem Printzen von Oranien seit 1732 zuständig. Der erste Erbauer desselben ist Friederich Heinrich, Printz von Oranien und Statthalter in Holland gewesen; und weil ein Hertzog von Neuburg den Grund-Stein dazu geleget: so hat es daher die obangeführten Namen erhalten. Der Weg zu diesem Hause ist vom Haag und Delft aus gantz mit gebrannten Ziegeln gepflastert, so, daß auch bey dem garstigsten Wetter dennoch reinlich dahin zu fahren und zu gehen ist. Ob es nun gleich, wie leicht zu erachten, in keinem andern Absehen erbauet worden, als daß sich der Printz von Oranien in selbigem erlustigen könnte, nicht aber, daß dermahleinst darinnen ein Friedens-Congreß gehalten werden solte: so ist dennoch gleichsam aus einer geheimen Vorbedeutung dieses Haus solcher gestalt erbauet, daß man bey Eröffnung des obbemeldeten Ryswickischen Friedens-Congresses kein bequemeres als dieses finden können: zumal, da man, wenn man auch gleich ein eigenes Friedens-Haus auferbauen wolte, solches dennoch nicht besser als dieses hätte eintheilen können. Denn so ist 1) in selbigem ein grosser Saal befindlich, weicher damals mit grünen Teppichen und schönen Gemählden ausgezieret war. An diesen stossen auf der einen und zwar so genannten lincken Seite zwey Zimmer, darunter 2) das nächste gegen die Einfahrt denen Ministern der hohen Alliirten, statt eines Vorgemachs dienete. In diesem stunde eine lange mit grünem Tuche bedeckte Tafel, auf welcher beständig Dintenfässer, Papier, Federn etc. befindlich waren, damit ein jeder derer Minister, was, und wenn es ihm nöthig dünckte, schriftlich aufzeichnen könnte. 3) Das daran stossende Zimmer aber war zu dem Conferentz-Gemach der hohen Alliirten Minister ausersehen worden. Gleich über auf der rechten Seite des grossen Saales, waren wiederum zwey Zimmer, welche denen Frantzösischen Ministern waren eingeräumet worden; und zwar dienete das 4) gegen die Einfahrt oder Thüre gelegene ihnen zu einem Vorgemache; das daran stossende 5) aber zu ihrem Conferentz-Gemache. An das Conferentz-Zimmer, so wohl der hohen Alliirten als [36] Frantzösischen Minister stiessen, und zwar an ein jedes 6) zwey kleine, zusammen aber vier Gemächer, welche sich der Schwedische Minister, als Mediations-Minister, ausersehen hatte. Die Alliirten hielten mit ihm in einem auf ihrer Seite gelegenen; die Frantzosen aber in einem in ihrem Quartier befindlichen Zimmer Unterredungen. In derer einem ist der Friede zwischen Spanien, Franckreich, Engelland und Holland unterzeichnet worden. Gantz hinter diesen kleinen Gemächern war 7) noch ein anderes, welches sich der Schwedische Minister als Mediateur auserlesen hatte. Denn man hatte, bevor diese Friedens-Negotiation angefangen wurde, dem Herrn Baron Lilienroth frey gestellet, was für ein Zimmer er sich erkiesen wolte, und demnach erhielte er dasjenige, welches ihm am bequemsten schien, und in Ansehung der Lage in der That war. Die Kayserlichen Herren Gesandten wähleten sich, weil es ihnen die Frantzosen zum ersten mahl zugelassen hatten, die schon gemeldete, ihnen wegen der Einfahrt bequemeste Seite; jedoch mit der Bedingung, daß sie mit den Frantzosen währender Friedens-Conferentz mit dem Zimmer wechseln solten; allein der Mittlers-Gesandte brachte durch vernünfftige Vorstellungen die Frantzösischen Gevollmächtigten Gesandten gleichwohl dahin, daß sie beständig das einmal erkiesete Quartier des Hauses Neuburg behielten; dabey sich die Frantzösischen gleichwohl noch ausdrücklich bedungen, daß man das Quartier der hohen Alliirten nicht anders als das Quartier der Kayserlichen nennen solte, um dadurch zu verhüten, daß man nicht etwan glaube und sage, als hätten die Frantzosen andern unter den Alliirten begriffenen Königen den Rang zugestanden. Desgleichen wurde wegen der Einfahrt in den Hof des Conferentz-Hauses die Verfügung also getroffen, daß die von Kayserlicher Majestät abgeordnete Herren Abgesandten, wie auch der übrigen hohen Alliirten ihre Einfahrt in den Hof des Conferentz-Hauses, durch die ausdrücklich dazu gemachte, gegen den Haag gelegene, Eröffnung, auch auf der in selbiger Seiten verfertigten Treppe in das Conferentz-Zimmer steigen solten: Hingegen würden die Frantzösischen Abgesandten ihren Eingang in gemeldetes Conferentz-Haus durch die gegen Delft gelegene, gantz neu gemachte Pforte und Brücke zu nehmen, und die an dero Gemächer stossende Treppe nach ihren Zimmern aufzusteigen haben. Der Schwedische Minister aber solle eintzig und allein berechtiget seyn, durch die grosse mittlere Einfahrt und Brücke seinen Einzug zu halten und die grosse Treppe hinauf zu steigen. Lünigs Theatr. Ceremon. Stievens Europäisches Hof-Ceremoniel p. 534. u. ff.