Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Nachhuren andern Göttern

Band: 23 (1740), Spalte: 197. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|23|Nach-Hochzeit|197|}}
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Nach-Hochzeit, nennet man dasjenige Gast-Geboth oder Mahlzeit, so man den Tag nach der Hochzeit oder kurtz darauf hält und anstellet. Dazu werden insgemein diejenigen Personen mit gezogen, so wegen ihrer aufgetragenen Verrichtungen dem rechten Hochzeit-Mahl nicht beywohnen können, als etwa diejenigen Weiber, welche in der Kuchen-Kammer gewesen, einige weitläufftige Freunde von Seiten Braut und Bräutigams, die man bey dem Hochzeit-Schmaus nicht füglich setzen können, und andere dergleichen Personen mehr.