Zedler:NOBILI DI GENOUA
NOBILI DI GENOUA, diese stehen mit denen bekannten Nobili di Venetia, von welchen ein besonderer Artickel handelt, fast auf gleichem Fuß, und theilen sich ebenfalls, wiewol aus einem andern Grunde, als die zu Venedig, in die alten und neuen Geschlechter. Und wiewol solche an der Regierung beyderseits nach dem Maaß, so einem jeden von ihnen ausgemacht ist, Theil haben; so halten sie doch im übrigen wenig Gemeinschafft mit einander, so gar, daß sie sich auch in denen täglichen Zusammenkünfften von einander absondern, und an jedem Theile ihre eigenen Sammel-Plätze haben. Ja ob es auch gleich viele unter ihnen giebt, die auswärtig ansehnliche Güter unter hohen Titeln, als Hertzogthümer, Marquisaten und Grafschafften, ja gar selbwärtige Fürstenthümer besitzen; so mögen solche dennoch, wenn sie in der Stadt sind, deshalber keinen Vorzug begehren, sondern müssen vielmehr in der Bürgerschafft Gleichheit verbleiben, und ihre Stelle allein nach der Ordnung, die sie etwan in der Regierung haben, nehmen. Stato di Genoua.