Zedler:NE DEFUNCTI SEU RELIQUIAE EORUM A CREDITORIBUS AFFICIANTUR CONTUMELIA, &c.
NE DEFUNCTI SEU RELIQUIAE EORUM A CREDITORIBUS AFFICIANTUR CONTUMELIA, &c. ist die Aufschrifft der 60 Novelle, und ist der Verstand davon dieser, daß kein Verstorbener noch auch dessen hinterlassene Sachen von seinen Gläubigern schimpfflich tractiret werden sollen. Der andere Theil aber verbeut, daß die blossen Rechts Beysitzer in Abwesenheit des Richters über keine Sache erkennen, oder ein Urtheil abfassen sollen.