Zedler:NEGOTIUM MEUM
NEGOTIUM MEUM, ist in denen Rechten, und sonderlich in l. 1. §. in proprisa ff. quand. appell. fit. so viel, als ein Geschäffte, oder Verrichtung, wovon aller daher entstehende Schaden und Gewinst auf mich zurücke fällt; wie hingegen Negotium alienum, welches im Namen eines andern besorget wird, und weswegen auch der daraus entstehende Schade oder Gewinst demselben zuwächst. gl. in l. si pupilli tui. in fin. Spiegel, Pratejus.