Zedler:Muhme, Base, oder Mahme


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Muhme oder Mühmlein

Band: 22 (1739), Spalte: 30–31. (Scan)

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Literatur
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Muhme, Base, oder Mahme, Lat. Cognata, Consobrina, Amita, oder Matertera, heißt in denen Rechten eigentlich des Vaters oder der Mutter Schwester, und wird die letztere insonderheit mit unter auch auf Griechisch μητϱαδἐλφη oder ϑεῖα genennet. §. tertio gradu 3 Inst. de gradib. cognat. Conrad Lag. in Comp. Jur Civil. & Sax. Lib. III. Tit. 5. Sonst heißt auch nur eigentlich des [31] Vaters Schwester (Amita) zu Deutsch (Matertera) eine Muhme oder eine Base, und der Mutter Schwester Mahme. Beyde aber zusammen und überhaupt Muhmen schlecht weg. Ausser dem aber werden gleichwohl auch aller Groß- und Vor-Eltern in aufsteigender Linie ihre nächsten Schwestern so genennet; jedoch mit diesem Unterschiede, daß eine jede davon, je näher oder weiter sie mit einem verwandt ist, noch einen gewissen Zusatz bekommt und also z. E. des Groß-Vaters Schwester [Avi soror oder Amita magna) mit einem besondern Namen die Groß-Base, wie der Groß-Mutter Schwester, (Aviae soror oder Matertera magna) die Groß-Muhme oder Mahme; des Groß-Groß-Vaters Schwester (Proavi soror oder Proamita) die Ober-Base, der Groß-Groß-Mutter Schwester, (Proaviae soror, Promatertera) Ober-Muhme oder Mahme; des Ober-älter-Vaters, oder des Vaters oder auch der Mutter Groß-Vaters Schwester (Abavi soror oder Adamita) die Vorober-Base, oder die Voroberälter-Base, wie der Ober-älter-Mutter oder des Vaters, oder auch der Mutter Groß-Mutter Schwester (Abaviae soror oder Abmatertera) die Vor-Ober-Muhm, oder Voroberälter-Muhme oder Mahme u. s. w. genennet wird. Und mit diesen wird sowohl nach denen Göttlichen, als Weltlichen Rechten keine Ehe verstattet, weil solche nehmlich der Eltern Stelle vertreten, §. Item amitam 5 Inst. de Nupt. und eine mit denenselben vorgehabte fleischliche Vermischung so gut, als eine Blut-Schande in auf- oder absteigender Linie ordentlicher Weise am Leben bestraffet, wovon unter Blut-Schande, im IV. Bande und sonderlich p. 256 u. f. ein mehrers. Bes. auch Speidel in Speculo Notabilium lit. L. n. 120. p. 816.