Zedler:Mondsüchtige, Nacht-Gänger, Nacht-Wanderer

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Mondsucht, Nacht-Wandeln, im Schlaffherumgehen

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Monds-Viertel

Band: 21 (1739), Spalte: 1110–1111. (Scan)

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Literatur
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Weblinks
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Mondsüchtige, Nacht-Gänger, Nacht-Wanderer, Lunaticus, Noctambulo, Noctambulus, oder besser Somnambulus, dieweil doch auch gesunde Leute, und die mit dieser Kranckheit nicht beladen sind, herum gehen können; werden diejenigen Leute genennet, welche in Gewohnheit haben, des Nachts aus dem Bette zu steigen, im Schlaffe herum zu gehen, und ihre gewöhnliche Arbeit schlaffende zu verrichten gewohnt sind, als wacheten sie, sie gehen an hohe und gefährliche Oerter, und begeben sich hernach wieder in das Bette, doch thun sie solches mit grosser Behutsamkeit, gerathen auch nicht leichtlich in Lebens-Gefahr, ausser wenn man ihnen zurufft, da sie an gefährlichen Oertern sich befinden, und sich aus dem Schlaff erwecken wollen, und solches thun sie zuweilen mit geschlossenen, zuweilen auch mit offenen Augen, und wenn sie erwachen, oder zu sich selbsten kommen, so wissen sie entweder gar nichts davon, oder erinnern sich dessen nur ein wenig.

Die Ursache lieget theils an den dicken und scharffen Lebens-Säfften, theils an der Gewohnheit, wenn sie ihre Geister in steter Unruhe halten, und sie nicht von der wahren Vernunfft bezähmet werden, worzu nach die starcke Einbildung kommt, die dergleichen Leute sich von ihren täglichen Geschäfften machen, die sie zu verrichten haben, wie solches die bey den Autoribus, als Schott Physic. curios. Lib. III. c. 22. Horst Tom. I. oper. Med. Conclus. I. Disput. 3. Willis. Laurent. Valeriol. etc. aufgezeichnete Historien es behaupten. Die Cur betreffend, so siehet man darauf, daß die üble Phantasie und falsche Einbildung weggeschaffet werde: dahero hat man darauf zu sehen, daß man an einer Verrichtung nicht gar kleben bleibe, und solche Leute davon mit guten oder Schelt-Worten, auch wol bey Jungen mit Schlägen etc. abhalte, und gewöhnet man sie dadurch offte gantz anders. Hernach ist die Aufwallung des Geblüts zu hemmen, und zwar durch ein Aderlassen, vornemlich bey Blut-reichen, denn solche machet einen ruhigen Schlaff, und mäßiget das Aufwallen des Geblüts. Nach dieser Verrichtung weden niederschlagende Sachen recommendiret, als Corallen, Perlen-Mutter, Antim. diaphor. simpl. und martiale, Nitr. antimon. ingleichen Stahl-Tinctur von Quitten-Safft, Börnstein-Tinctur, Pervuianischer [1111] Balsam, oder auch dieses Infusum helleborinum martiale: Man nehme die Fasern von schwartzer Niese-Wurtzel eine Untze, Limatura Mart. drey Quentgen, Tartar. tartarisat. eine halbe Untze, Cardamomen, Cubeben, Cameel-Stroh, von iedem zwey Quentgen, giesset darauf ein Maaß Rhein-Wein, davon kan der Patient alle Tage bis sechs Untzen trincken. Endlich auch die Nerven zu stärcken, dienen die Blüthen von Mayen-Blümlein, die von den Schlüssel-Blumen, Storches-Blumen, Roßmarin-Blüthen, Lavendul, und die Salbey-Blüthen, ingleichen das Kraut von Betonien, Meyran, Börnstein, Aloe-Holtz, Ambra, Bibergeil, liqu. Corh. Cerv. succinat. Bibergeil-Essentz, Aloe-Holtz mit Mayen-Blümlein-Spiritu, oder man nehme Liqu. Corn. Cerv. succinat. ein Quentgen, Bibergeil-Essentz ein halbes Quentgen, Opii Langelott. einen Scrupel, und mischet es zusammen. Man kan auch wol ein Fuß-Bad aus Linden-Blüthen, wilden Mohn, Pappel-Blüthen, Päonien-Blüthen, Holunder-Blüthen, Schüssel-Blumen bereiten.

In denen Rechten heissen Mondsüchtige solche Leute, welche nach dem unterschiedenen Lauff des Mondes unterschiedenen ausserordentlichen Bewegungen unterworffen sind, und dahero entweder bey ab- oder zunehmenden Monden bald mehr, bald weniger zu leiden haben, oder auch wol gar bey hellem Monden-Scheine des Nachts wie unsinnige und rasende Leute herumstreichen, und allerhand unziemliche, oder doch ungewöhnliche Dinge vornehmen. Wie denn daher auch einige unter dem Namen der Mondsucht eigentlich nichts anders, als eine gewisse Art der Raserey, und der fallenden Sucht, oder der sonst sogenannten schweren Noth und des bösen Wesens verstanden wissen wollen, welche sich insonderheit bey dergleichen Leuten mit dem ab- und zunehmenden Monden gleichfalls bald verringere, und auch bald wiederum vermehre. Nachdem aber ein dergleichen Zufall allerdings mit unter die Haupt-Kranckheiten gerechnet zu werden verdienet; so werden auch solche Mond-Süchtige in denen Rechten billig allen andern rasenden, unsinnigen und wahnwitzigen Menschen durchaus gleich geachtet, und daher, wenn sie auch schon, da sie sich in dergleichen Umständen befinden, etwas unrechtes verbrochen, dennoch gemeiniglich mit der sonst darauf gesetzten ordentlichen Straffe verschonet. Bes. Peinl. Hals-Ger. Ordn. Art. 166. Wie denn auch daher Paulus gar nicht unrecht geurtheilet, wenn er in I. bovem. §. aliquando ff. de aedilit. edict. meynet, daß derjenige, welcher einem andern einen solchen mondsüchtigen Knecht verkauffet, denselben wieder zurück zu nehmen, so gut anzuhalten sey, als ob er gleich wahrhafftig rasend und unsinnig gewesen.