Zedler:Mittel-Fälle
Mittel-Fälle, Casus interim, heissen in dem Lehn-Rechte diejenigen Fälle und Begebenheiten, wenn entweder bey einem unverhofften Todes-Falle des bisher gewesenen Lehns-Manns, oder auch bey sonst sich ereignender strittigen Lehns-Folge einem oder auch mehrern derer Mitbelehnten die Posseß oder Verwaltung des ledig gewordenen Lehns bis zu Austrag der Sache anvertrauet wird.