Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Mittelfahrt, Medelfahrt, Middelfart

Band: 21 (1739), Spalte: 592. (Scan)

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Literatur
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Mittel-Fälle, Casus interim, heissen in dem Lehn-Rechte diejenigen Fälle und Begebenheiten, wenn entweder bey einem unverhofften Todes-Falle des bisher gewesenen Lehns-Manns, oder auch bey sonst sich ereignender strittigen Lehns-Folge einem oder auch mehrern derer Mitbelehnten die Posseß oder Verwaltung des ledig gewordenen Lehns bis zu Austrag der Sache anvertrauet wird.