Zedler:Mansfeld, die Grafschaft


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Mansfeld, Insel

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Mansfeld, ein Städtlein

Band: 19 (1739), Spalte: 1054–1059. (Scan)

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Mansfeld, (die Grafschafft) liegt in dem Ober-Sächsischen Creisse in der Landschafft Thüringen, und gräntzet nach Mitternacht zu mit dem Fürstenthum Halberstadt, ingleichen mit dem Fürstenthum Hertzgerode und andern Anhältischen Landen, nach dem Morgen zu mit dem Hertzogthum Magdeburg und dem Stifft Merseburg, nach Mittag zu mit den Weisenfelsischen Landen und der Grafschafft Beichlingen, nach dem Abend zu mit der Grafschafft Stolberg und dem Fürstenthum Sondershausen. Der sogenannte Pirnische Mönch sagt: dieses Land hätte seinen Nahmen von dem ersten Regenten Mannus, der vor den Ur-Anherren dieser Grafen anzusehen, und ein tapferer Mann gewesen, erhalten. Als man einstens einen von des Mannus Unterthanen gefragt hätte, wem dieses Feld oder Land zugehörte? und er darauf zur Antwort ertheilet: Es wäre Manni Feld, so hätte dieses Gelegenheit gegeben, daß dieses Land oder Grafschafft mit dem Nahmen Mannsfeld wäre beleget worden.

Sie ist ein sehr einträgliches Land. Man findet hierinnen sehr wichtige Ritter-Gütter, die mehrentheils ansehnliche Herrschafften oder Aemter, davon ehedessen manche bey den Römisch-Catholischen Zeiten, Klöster gewesen. Die vornehmsten Städte darinnen sind: Mannsfeld, Bornstädt, Artern, Eisleben, welche letztere die beste in dieser Grafschafft ist. So denn rechnet man noch darzu das Schloß und Herrschafft Seeburg, die uralte Herrschafft Arnstein, die edele Herrschafft Heldrungen, (welche gegenwärtig denen Hertzogen von Sachsen Weisenfels gehöret) Schrapelau und andere Oerter. Vor diesen hat die Grafschafft in solchem Ruff gestanden, daß der ungenannte Autor der merckwürdigen Geschichte in Thüringen anführet, daß man hiebevor denienigen vor glückseelig geschätzet, der in dieser Grafschafft eine Wohnung gehabt. Sie wird von der Helme, [1055] Rona, Saale, Unstrut, Weita und Wipper durchflossen, und ist sehr fruchtbar. Der Feld-Bau ist um Querfurth, Sittichenbach, Bornstädt, Heldrungen, und Eisleben so gut, als er in einem Lande seyn kan, und werden hierselbst alle Arten der Feld-Früchte in Menge gebauet, ob er wohl an den Orten, die nach dem Hartze zu liegen, und etwas höher und kälter, nicht in solcher Güte. Die Waldungen, welche größtentheils aus Eichen, Buchen, und andern harten Holtze bestehen, geben nicht allein den Einwohnern des Landes einen hinlänglichen Vorrath zu ihrer Nothdurfft,sondern es wird auch noch vieles von Holtze zu Kohlen gebrann, welche den unterschiedenen Schmeltz-Hütten wohl zu statten kommen. Um Seeburg findet man viele Weine. Was die Fischerey anlanget, so ist zwar nicht zu leugnen, daß die vielen Bergwercke, und einige in den neuern Zeiten getriebene Stollen manchen Seen, Teichen und Bächen, Schaden gethan, so, daß die Fische entweder crepiren, oder sich anders wohin begeben müssen, inzwischen zeiget sich dennoch ein gesegneter Vorrath davon, so wohl in der süssen See bey Seeburg, als auch in andern Teichen; über dieses werden in der Wipper und andern Ströhmen und Bächen, Forellen, Schmerlen, Gründlinge und schmackhaffte Bach-Krebse in Menge gefangen, ohne die andern gewöhnlichen Gattungen der Fische, welche sich in der Saale, Unstrut und andern Flüssen aufhalten.

Es ist auch vor andern in dieser Grafschafft ein grosser unterirdischer Schatz von mancherley Berg-Arten, insonderheit aber trefflichen Schiefer-Steinen anzutreffen, von welchen ein besonderer Artickel, Mansfeldische Berg-Wercke, nachzusehen. Um Schraplau, Bornstädt, Querfurth und andern Gegenden mehr, zeigen sich nicht allein besondere Gattungen von Kalck-Bruch und Sand-Steinen, davon sich einege fast wie ein Marmor glätten und polieren lassen, sondern auch sonst allerhand merckwürdige Steine. Man hat zwar von langen Zeiten her gewust, daß diese Grafschafft auch Saltz-Quellen in sich fasse; man hat aber doch mit Anlegung der Saltz-Wercke, nie recht zu Stande kommen können, es sey nun, daß man die Quellen nicht entdecken mögen, oder die Unkosten gescheuet; nunmehro aber hat man von einigen Jahren her angefangen bey der Stadt Artern ein reines, weisses und schmackhafftes Saltz zu sieden.

In den ehemahligen Heydnischen Zeiten hat man in dieser Grafschafft unter den andern Götzen, insonderheit die Göttin Jsis angebetet, und ihr an unterschiedenen Orten geopffert, von wel-cher auch die Stadt Eisleben ihren Nahmen haben soll, siehe Eisleben. Als in dem 8 Jahrhunderte das Christenthum sich in Deutschland auszubreiten anfieng; so hat diese Grafschafft, eben wie gantz Thüringen, seine Bekehrung gröstentheils dem Bischoff zu Mayntz, dem Heil. Bonifacius, zu dancken. Lünigs Reichs-Archiv I.Cap.1 Theil seines Spicileg. Eccles.

Graf Günther, Gebhard und Volrath erhielten im Jahr 1468 die gantze Grafschafft Mansfeld von dem Ertz-Bischoff zu Magdeburg in Lehn. Graf Hans Hoyer von Mansfeld bekannte auch selbsten, daß dem Ertz-Stifft Magdeburg die Landes-Fürstliche Hoheit, Steuern [1056] und andere Regalien über diese Grafschafft zugehöreten. Lünigs Spicil.Eccles. II. Continuat. p.43. Inzwischen sind doch beständig, biß auf gegenwärtige Zeit, zwischen dem Ertz-Stifft, und nachgehends dem Hertzogthum Magdeburg, und der Grafschafft Mansfeld, mancherley Streitigkeiten wegen der Gerichtsbarkeit gewesen. Es sind zwar mancherley Vergleiche aufgerichtet worden, jedoch die Verträge selbsten haben bisweilen Anlaß zu neuen Streit gegeben.

Es giebt auch in der Grafschafft Mansfeld Chursächsische Lehne, und sind die Grafen jederzeit von denen Churfürsten von Sachsen damit belehnet worden; es wurde auch zu Ausgang des abgewichenen Jahrhunderts 1695 Fürst Carl Frantz von Fondi und Graf zu Mansfeld, vor sich, und im Nahmen seines Vettern, durch seinen Gevollmächtigten, D. Johann Ernst von der Lage, von dem Chur-Hause Sachsen, wegen des daselbst zu Lehn gehenden Antheils, belehnet, und findet man so wohl die Formel der Lehns-Berichte, als auch den darüber ausgestellten Lehns-Revers und was hieher gehörig, in Lünigs Spicileg.Secular. in dem XXIII. Absatz des II. Theils seines Reichs-Archivs. Nichts destoweniger sind doch so wohl dieses Vasallagii wegen, als auch wegen anderer Punckte, unter dem Churfürsten zu Sachsen und den Grafen zu Mansfeld, viele und mancherley Streitigkeiten gewesen. Zu Zeiten des Churfürsten Augusts war der Steuer halber ein Streit, es wurde aber 1570 in einem besondern Vergleich zwischen dem Churfürsten und denen Grafen Hans Hoyern, Hans Al-brechten, und Hans Georgen ausgemacht, wie dieselben in Zukunfft erlegt werden sollten. Im XVI Jahrhunderte hatte sie mit den Hertzogen von Sachsen, Zwistigkeiten, wegen der Herrschafft Römhild, siehe Römhild.

Insonderheit haben die Grafen von Mannsfeld in dem XVI Jahrhunderte viele und hefftige Streitigkeiten unter einander selbst gehabt; denn sie waren in unterschiedene Linien getheilet, nehmlich: in die Mansfeldische, Gräfl. Arnsteinische, Arterische, Bornstädtische, Leimbachische und Eislebische Linie, von welchen in dem Geschlechts-Artickel, wie auch unter den Städten, von denen sie den Nahmen führen, besonders nachzusehen ist. Es giengen wenige Jahre vorbey, in welchen sie nicht bald wegen dieses, bald eines andern Puncts wegen, einen neuen Vertrag aufrichteten. Man findet diese Verträge in Lünigs Reichs-Archiv, in dem Theile, da von dieser Grafschafft gehandelt wird. Die wichtigsten Streitigkeiten sind, die von einigen Jahrhunderten her biß auf unsere gegenwärtige Zeit, zwischen diesen Grafen, und denen Churfürsten von Sachsen und Brandenburg, der Landesherrlichen Hoheit wegen sind erreget und fortgesetzet worden. Die Grafen von Mansfeld haben in den ältern und neuen Zeiten sich die Landesherrliche Hoheit zueigenen und Reichs- und Creiß-Stände seyn wollen. Sie haben hierbey anzuführen gewust, daß sie auf den Reichs- und Creiß-Tägen jederzeit erschienen, und wären auch dahin, wie auch auf alle Müntz-Probations-Tage verschrieben worden; sie hätten bey den andern öffentlichen Zusammenkünfften des Reichs, durch ihre Gesandten die Unterschrifften (Subscriptiones) [1057] mit verrichten lassen; über dieses wäre ihnen von den Römischen Kaysern vor jetziger Chur-Linie eine Anwartungsschafft (Expectanz) auf Chur-Sachsen ertheilet worden; einige aus ihrem Geschlechte wären auf den Kayserl. Thron gestiegen, hätten auch mit den grösten Königen, ingleichen Chur- und Fürstl. Häusern, so wohl Matrimonial- als Staats- und Kriegs-Bündnisse geschlossen u.s.w.

Die Streitigkeiten mit dem Churfürsten von Brandenburg sind daher entstanden, weil im Jahr 1585 Graf Peter Ernst von Mansfeld, dem Stiffte Magdeburg die Lehnsbarschafft verweigerte, und zu dem Ende in der Cammer einen Proceß anfinge, der auch noch nicht beygeleget ist, wie sie denn sonderlich im Jahr 1700 eine abermahlige, gar weitläufftige Deduction bey selbiger einreichen liessen. Die Mansfeldischen Gründe kommen vornehmlich darauf an 1) Die Grafschafft Mansfeld sey ein eigenes Territorium, welche mit dem Ertz-Stifft Magdeburg keine Verknüpffung habe. 2) Die Grafen von Mansfeld wären die ältesten Reichs-Grafen mit, und stammeten aus den 4 Geschlechtern her, durch welche vormahls Sachsen regieret worden. 3) Hätten sie sich sonst des Titels, von Gottes Gnaden, bedienet, und habe sich auch Graf Ernst, im Jahr 1409 Landes-Regierer geschrieben. 4) Stünden die Grafen von Mansfeld bereits in der Reichs-Matricul 1397 und auch in allen folgenden. 5) Hätten sie ihr Reichs-Contingent an Gelde allemahl in das Reichsaerarium gelieffert, hätten auch ihre Reichs-Servitia selber geleistet, u.s.w. Was die übrigen Puncte und derselben Wiederlegung anbetrifft, und wer überhaupt von dieser Streitigkeit eine mehrere Nachricht verlanget, kan die Informationem Juris & facti, in Sachen Magdeburg contra Mansfeld, die von den Herrn Grafen zu Mansfeld in denen Aemtern der Grafschafft Mansfeld, Madeburgischen Antheils, prätendirte Landes-Superiorität, und Regalia betreffende, und im Jahr 1701 in Fol. zu Cölln an der Spree herausgekommen, nachlesen. Siehe Joh. Ehrenfr. Zschackwitzens Rechts-Ansprüche der gecrönten hohen Häupter, I. Th. p.290 seqq.

Was die Streitigkeit mit Chur-Sachsen anbelanget, siehe den XIV. Theil der Reichs-Famae, im VII. Cap., darinnen die Gründe auf beyden Seiten weitläufftig vorgestellet werden. So ansehnlich und reich das Gräfliche Haus Mansfeld in den ehemahligen Zeiten gewesen, so fing es doch in dem XVI Jahrhunderte an ziemlich in Verfall zu gerathen. Das Vermögen der Grafen nahm ab, die Schulden wuchsen auf, und sie wurden genöthiget, um sich aus ihren Schulden zu reissen, und ihre nöthige Ausgaben zu bestreiten, ein Amt und eine Herrschafft nach der andern zu versetzen, und zwar vielmahl auf eine solche Weise, daß sie ihren Gläubigern hierbey einen sehr grossen Profit gönnen musten. Die Ursachen dieses unglücklichen Zustandes mögen wohl viel und mancherley gewesen seyn.

In Luthers Schrifften findet man, daß er denen zu seiner Zeit lebenden Grafen starcke Erinnerungen giebt, theils, weil sie den armen Bergleuten an ihrem verdienten Lohne bisweilen was entzogen, oder ihnen doch denselben sehr sauer gemacht; Theils [1058] auch, weil sie sonst die Gaben GOttes verschwendet, und sehr übel hausgehalten haben. Spangenberg schreibet: Weil sie gegen beydes das geistliche und leibliche Bergwerck und die Diener GOttes sich undanckbar erwiesen, so hätte GOtt an statt des Seegens einen schweren Fluch auf sie geleget etc. Aber diese hat sie wohl am meisten Gelder aufzunehmen genöthiget, weil sie immer in viele weitläufftige Streitigkeiten und Processe sind verwickelt worden, und weil sie in ihren Landen so viel prächtige Schlösser wohl nicht alle von ihren eigenen Einkünfften errichtet haben mögen. Hiezu kömmt noch dieses, daß diese Häuser in dem XV und XVI Jahrhunderte starck angewachsen, und die Unterhaltung ihrer Gräflichen Familien ihnen viel Geld weggenommen, insonderheit haben sie auch ihre Contessen-Töchter allzureichlich ausgestattet, und ihnen bey ihrer Verehlichung ein starckes Heyraths-Gut mit gegeben. Im Jahr 1538 begunten sie den Schaden hievon zu mercken, und vereinigten sich daher insgesammt, ihren Töchtern zur Ausstattung mehr nicht als 6000 Gülden hinfort mit zu geben, und ihnen hierüber für alle Gerade, nur 1000 Gülden auszuzahlen.

Nachdem nun zu Ausgange des XVI Jahrhunderts die Schulden der Grafen, nach dem Zeugniß einiger Geschichts-Schreiber, biß auf 2 Millionen angewachsen, so gerieth endlich diese Grafschafft zur Sequestration. Wie nun die Churfürsten zu Sachsen nebst den Bischöffen und Hertzogen zu Magdeburg oder Churfürsten zu Brandenburg, wegen der unter ihrer Hoheit stehenden Länder Sorge trugen, daß nichts zu ihrer Länder Schaden veräussert werden möchte, also unterzogen sie sich auch als Lehn-Herrn dieser Sequestration. Sie hat mehrentheils im Jahr 1570 allbereits angefangen, und ist von Zeit zu Zeit bis auf unsere gegenwärtige fortgesetzt, und immer weiter extendiret worden. Diese Sequestration hat zu mancherley mündlichen und schrifttlichen Vorstellungen und Gegen-Vorstellungen Gelegenheit gegeben, davon auch manche gedruckt worden, und findet man unterschiedene davon angeführet in dem XLVI Cap. der II Sect. von Kreysigs Historischen Hand-Bibliothec von Ober-Sachsen. Bey dieser Sequestration haben die Grafen sich nur die Wohnungen, einige Gärten und nothwendige Lebens-Mittel vorbehalten. Der älteste von diesem Gräflichen Geschlechte, hat unter andern Gütern verschiedene Lehnstücke zu geniessen, darüber die übrigen Agnaten nichts zu disponiren haben. Unter diesen Seniorat-Gütern sind fünfftehalb Dorfschafften unweit Saalfeld mit begriffen, nehmlich Weischwitz, Lositz, Witzendorff, Cauldorff, und halb Arensgereuth, dergestalt daß der Geschlechts-Aelteste das jus territoriale cum omni effectu besitzet. Es hat aber Sachsen-Saalfeld solche Dorfschafften im Jahr 1658 mit Steuern, Wachten und andern Auflagen beleget, weswegen sich die Unterthanen 1711 bey dem Fürsten Fondi zu Wien beschweret, welcher es hierauf bey dem Kayserlichen Reichs-Hoff-Rath klagend angebracht hat.

In dem ietztlauffenden XVIII Jahrhundert, hatte dieses ehemahls starcke und zahlreiche Gräfliche Haus Mansfeld so abgenommen, [1059] daß zu Eingange dieses Jahrhunderts von beyden Linien, als von der Eislebischen und Bornstädtischen nicht mehr als 2 Personen übrig waren, welche aber auch beyde bald hernach starben. Graf Johann Georg der III beschloß im Jahr 1710 sein Leben und zugleich seine Linie. Im Jahr 1717 den 9 Jun. verstarb auch Carl Franciscus, Fürst von Fondi, und hinterließ nebst 4 Prinzeßin Töchtern, einen eintzigen Erben Heinrich Frantz. Nachdem nun dieser Printz bey dem Absterben seines Herrn Vaters minderjährig war, so ereigneten sich wegen Vormundschafft dieses Mansfeldischen Pupillen, theils unter der verwittbeten Fürstin von Fondi und Churfürsten von Sachsen und Brandenburg, theils auch sonst mancherley Streitigkeiten, und kamen dißfalls unterschiedene Schrifften zum Vorscheine. Endlich erfolgte im Jahr 1732 dieserwegen ein gütlicher Vergleich. Die verwittbete Fürstin von Fondi und Gräfin von Mansfeld, übergab in dem Monat Mertz dieses Jahres bey dem Reichs-Hofrath eine Renunciation, auf die wieder den König in Preussen, als Hertzog zu Magdeburg, unter dem Titel: Unumstößliches Vormundschaffts-Recht etc. übergebene Schrifft, mit Bitte, jene ab actis zu removiren, und diese hingegen ad acta zu legen. Im November dieses Jahres kam auch der Königliche Preußische Anwalt mit einer gleichmäßigen Renunciatione Litis ein, mit gleicher Bitte, wie Mannsfeldischer Seits: worauf 1732 den 7 Nov. geschlossen worden: Würde der geschehene Vergleich in forma probante binnen 2 Monathen beygebracht werden, so ergienge fernere Resolution.

Nachdem nun der eintzige Stammhalter dieses Gräfl. Hauses, und zwar aus der Bornstädtischen Linie, gedachter Heinrich Frantz, zu seinen Majorennitäts-Jahren gelanget, so hat er sich vermählet, siehe von ihm einen besondern Artickel. Vor einigen Jahren hat man sich mit einem Gerüchte tragen wollen, als ob dieser Fürst von Fondi die Einlösung der sequestrirten Güter thun wollte, wovon doch der Erfolg gewiesen, daß dieses ein ungegründetes Vorgeben gewesen sey. Spangenbergs Mansfeld. Chron. Zeilers Topogr.Sax.sup. p.18.seq. Imhoff N.P.I.6.c.10. Seckendorffs Hist.Luth. I.3.§.36.§.133. n.4. Europäischer Herold. P.I.p.623.seq. Zeidlers 800 Jähriger Mansfeld. Stamm-Baum. Franck vom Urspr.der Grafen von Mansfeld. Jul.Bernh.v.Rohrs Merckwürdigk.des Unter-Hartzes, p.454. seq. Der ietzige Ober-Aufseher der Graffschafft Mansfeld ist der berühmte Heinrich von Bünau, der Jüngere.