Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 19 (1739), Spalte: 895. (Scan)

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Mandel-Kinder, werden diejenige Kinder genennet, so unehelich erzeuget, nachgehends aber, nachdem sich solche mit einander vergangne Personen zusammen heyrathen, werden bey der Priesterlichen Einsegnung wenn es anders Alters halber seyn kan, diese Kinder mit dazu gestellet, und müssen die Mutter bey dem Rock nehmen, daher sie auch also genennt werden. Schultz. Synops. Instit. tit. de Nupt. in fin. oder an etlichen Orten ist der Gebrauch, daß ein erwachsener Knabe die Trauung über unter den Mantel des Vaters treten, oder aber selbigen anrühren und so lange halten muß.