Zedler:MISCELLIONES JCTI
MISCELLIONES JCTI oder auch Erciscundi, hiessen ehemals diejenigen Römischen Rechts-Gelehrten, welche kurtz vor den Zeiten des Kaysers Justinianus lebeten, und zwar ins besondere unter dem Antoninus Pius, und denen folgenden Kaysern bis auf den ersterwehnten Justinianus berühmt waren, die es aber in ihren Rechts-Aussprüchen mit keiner von denen sonst damals ziemlich überhand genommenen Secten derer sogenannten Proculianer und Sabinianer, von welchen an seinem Orte ein mehrers zu gedencken seyn wird, hielten, sondern zwischen beyder ihren Meynungen gleichsam die Mittel-Strasse giengen, oder dieselben doch aufs beste mit einander zu vereinigen suchten. Daher denn auch der Name Miscelliones oder Erciscundi entstanden. Jedoch bedienten sich diese Miscelliones oder Erciscundi in Entscheidung derer vorfallenden Rechts-Angelegenheiten und Streit-Sachen nicht alle und iede durchgängig einerley Lehr-Art; sondern einige darunter hielten es z. E. mit keiner von beyden, und erwehlten also gleichsam die Mittel-Strasse, so daß sie keiner von beyden Partheyen zugethan waren, sondern vielmehr eine gantz neue Meynung auf die Bahn brachten. Andere hingegen waren hauptsächlich bemüht, beyder ihre Meynungen mit einander zu vereinigen und also gleichsam in eine zusammen zu schmeltzen. Die dritten liessen sich nach Gelegenheit eine wie die andere, ob sie sonst gleich an und vor sich selbst nicht wenig von einander unterschieden waren, gefallen. Die vierdten nahmen zum Theil die erste, zum Theil auch die andere, keine von beyden aber gantz an. Die fünfften thaten beynahe ein gleiches, nur daß sie noch bey beyden unterschiedene Einschränckungen und Absonderungen beybrachten. Und die sechsten bekräfftigten endlich, nach vorher eingeholtem Gutachten derer Kayser, eine von beyden; wie insonderheit Johann Salomon Brunquell in seiner Prolusione [455] de JCtis Erciscundis & Miscellionibus, quorum fragmenta in Digestus supersunt, mit mehrerm erwiesen. Die vornehmsten und bekanntesten unter diesen Miscellionibus oder Erciscundis JCtis waren nun S. Pomponius, T. Gajus, Tertullianus, Cerbidius Scävola, Marcianus, Venulejus, Saturninus, Aemilius, Papinianus, Claudius, Tryphoninus, Julius Paulus, Domitius Ulpianus, Aemilius Macer und Herennius Modestinus, von denen besondere Artickel. Ein mehrers hiervon siehe in Stephan Morinus Diss. quibus multa antiquit. monument. illustr. p. 105. Edmund Merillius Lib. I. Observat. c. 6. und Lib. VIII. c. 1. Everard Otto in Papiniano p. 297. und in Or. de Philosophia JCtorum Stoica. Brunquell in Hist. Jur. P. I. c. 10. p. 120. u. ff. und Gottfr. Mascov in Diatr. de Sectis Sabinianor. & Proculianor. in Jure Civili.