Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
fertig
<<<Vorheriger

Mündige Jahre

Nächster>>>

Mündigkeit, die Volljährigkeit, Voigtbarkeit, Majorennität

Band: 22 (1739), Spalte: 405. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|22|Mündige Kinder|405|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Mündige Kinder|Mündige Kinder|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1739)}}

Mündige Kinder, heissen in denen Rechten diejenigen Personen, welche zwar noch ihre Eltern haben, sonst aber gleichwol die zu der so genannten Mündigkeit oder Majorennität erforderlichen Jahre bereits zurücke geleget. Siehe Mündig.