Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Mühlhausen (Böhmen)

Band: 22 (1739), Spalte: 166–175. (Scan)

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Mühlhausen, Lat. Mühlhusa, oder Molhusrum, wie auch Mulhusia und Molhusa, eine freye Reichs-Stadt in Thüringen, liegt an der Unstrut, 5 Meilen von Nordhausen, unterm [167] 30 Gr. 30 min. der Länge, und 51 Gr. 30 min. der Breite, und zwar in demselben Strich des Thüringer Landes, welches vor Alters Nord-Thüringen genennet worden. Eben daher rühret es noch, daß diese Stadt auf den Nieder-Sächsischen Creiß-Tagen Sitz und Stimme hat, ohngeachtet der Nahme Nord-Thüringen schon lange Zeit erloschen. Den Nahmen hat sie von den vielen Mühlen, als deren allein in der Stadt und in den Vorstädten oder in der Nähe herum 20 stehen, ohne diejenigen, so auf den Dörffern sind, mit zu rechnen; gleichwie sie auch in ihren getheilten Wapen nebst einem schwartzen wachsenden Adler in silbernen Felde ein gewisses bekanntes Instrument, so das Mühlen-Amt oder Mühlen-Haube genennet wird, von Silber im rothen Felde rühret. Gegen Morgen gräntzet sie an das Sachsen-Thüringische und Schwartzburgische, gegen Mittag an den Thüringer Wald, gegen Abend an das Hessen-Casselische, gegen Mitternacht an das Chur-Mayntz gehörige Eisfeld. Sie ist nach Erfurt, wovon sie 6 Meilen liegt, die gröste Stadt in Thüringen, hat viel Bürger und Einwohner, hohe Mauren und Thürme, wie auch Gräben, die aber nicht überall mit Wasser gefüllet sind. Sie hat ein sehr lustiges Lager auf einer Ebene, welches von den umliegenden Wein- und andern Gärten noch weit angenehmer gemacht wird. Der Erdboden ist auch sehr fruchtbar, daß das Getrayde nirgend wohlfeiler, als hierum zu haben ist. Sie wird in die Ober- und Unter-Stadt, von andern aber in die alte und neue eingetheilet, und beyde sind fast auf allen Gassen mit fliessenden Wassern versehen. Durch die Ober-Stadt ist der Fluß Breitsülsen aus einem grossen Brunnen ohnweit der Stadt geleitet, und durch die Unter-Stadt fliesset der Poppenroder-Brunn, welcher viel Mühlen treibet, und sonderlich deswegen merckwürdig ist, weil an selbigen die Schul-Collegen aus dem Gymnasio jährlich nach Pfingsten gehen, und das Brunnen-Fest feyern, da denn von der Stadt an bis dahin erbaul. Lieder gesungen, und bey dem Brunnen das Te Deum landamus musiciret wird. Er führet überhaupt hell Wasser, und laufft ganz still und anmuthig. So lange dieser Brunnen ausser der Stadt fliesset, behält er seinen Nahmen, allein wenn er innerhalb der Mauer kommt, so macht der größte Theil desselben einen sonderbaren Fluß, welcher die Schwemnot, Lat. Svemnotis oder Svemnia genennet wird, der hernach an die nahe an der Stadt vorbey fliessende Unstrut fällt. Ausserhalb hat sie 4 grosse Vorstädte, die zu St. Nicolai, Petri, Georgii und Martini, so alle von ziemlicher Grösse sind, und unter der Stadt Gebiete gehören, auch würklich 18 Dörffer, deren Anzahl aber ehemahls grösser war, ehe sie durch den Krieg verderbet worden. Besagte, und noch jetzo unter der Stadt Bothmäßigkeit stehende Dörffer aber sind: Ammer, Dörne, Hollenbach, Langefeld, Horsmar, Solstedt, Eigenrode, Keysershagen, Dachrieden, Reiser, Windeberg, Salfeld, Goermer, Grabe, Bolstedt, Hoengeda, Felchte und Eigenrieden. Das gantze Gebiete aber erstrecket sich auf 2 Meilen in Länge und eben so viel in die Breite. Was der Ursprung dieser [168] Stadt betrifft, so gehet die gemeine Rede, als sey sie von den Catten erbauet. Die Zeit aber, wenn solches geschehen, ist ungewiß. Andere aber schreiben ihren Anfang den Hermunduris zu, und ihren Nachfolgern. Wiewohl doch einige lieber bey denen Catten bleiben, als welche mit jenen vor diesem viel Kriege geführet haben, und also ohnfreitig ihre Nachbarn gewesen sind. Bes. Münster in Descript. urbis Lindaviens. Zum wenigsten ist es eine alte, und von den Einwohnern des Orts durchgehends angenommene Meinung, welche daher einige Wahrscheinlichkeit erlanget, weil die Catten diese Gräntzen in vorigen Zeiten bewohnet haben, von welchen auch ein gewisser Brunn und Warte bis auf den heutigen Tag ihren Nahmen führet. Die Zeit ihrer Erbauung wird ebenfalls verschiedentl. angegeben. Denn so soll Mühlhausen nach einiger Meinung im Jahr der Welt 3640, folglich 330 Jahr vor Christi Geburth entstanden seyn. Spangenb. Chr. Querf. C. X, p. 12. Adolarius Eitichius in Tab. Thur. magn. Binhard Chr. Thur. L. I, p. 3. Andere aber geben vor, Mühlhausen sey an einem luftigen Orte und Gegenvon von einem König Mulla erbauet, der da aus den Nachkommen des Japhets herstamme im Jahr der Welt 3647, vor C. G. 333. Helmbold. Noch andere wollen erweisen, sie sey erbauet vor Christi Geb. 378, oder nach Erschaffung der Welt 3581, welcher letzten Meinung insonderheit Becherer Chr. Thur. p. 11 beypflichtet, u. wenn diese Meinung wahr seyn solte, so überträffe diese Stadt an Alterthum Nordhausen, ja die Hauptstadt in Thüringen Erfurt selbst: denn so würde sie 830 Jahre eher als Erfurt, ja gar 3 Jahre eher erbauet worden seyn, als Rom von den Celten erobert worden, welches im Jahr 386 vor C. Geb. geschehen ist. Es haben aber alle diese Meinungen keinen hinlängl. Grund, so wenig als diejenige, welche aus einigen Manuscripten zu behaupten suchen, daß der Grund dieser Stadt zu den letzten Zeiten der Griechen gelegt sey, als welches vielmehr zu den Mythologischen Alterthümern gehöret, und der Deutschen Geschichte gantz zuwider ist. Sonst ist offenbar, daß die Stadt einen sehr geringen Anfang gehabt habe, allermassen an demselbigen Orte, wo jetzo Mühlhausen stehet, ein Dorff gewesen, welches Mühldorff genennet, und von dem letzten Thürinfischen Könoge Herminfried 515 mit Stadt-Recht begnadiget worden seyn soll, daß also auf solche Art der Anfang dieser Stadt weiter nicht als ins 6 Jahrhundert zu setzen seyn würde. Zu gleicher Zeit hat man den Nahmen Dorff in Hausen verwandelt, worauf diesem Ort der Nahme Mühlhausen, beständig verblieben. Er hat auch von solcher Zeit mehr und mehr zugenommen, sonderlich da ihn die Edlen von Hagen durch Erbaaung des Schlosses Heynerburg, oder wie es vor dem geheissen Hagnerburg, vortrefflich erweitert und ansehnlich gemacht. Dieses Schloß wurde endlich gar ein unmittelbares Reichs-Lehn, und ist insgemein eine Kayserl. Burg und Gan-erben-Hauß genennet worden. Es ist auch auf Zulassen Kaysers Conrads IV durch eine besondere Mauer von der Stadt abgesondert, aber in dem langen Interregno nach Conrads Tode von den Bürgern niedergerissen [169] und gäntzlich geschleifft worden, weil daraus die von Adel bey jeder Gelegenheit den Bürgern allen Dampff angethan hatten. Es wurde auch nachgehends selbiges nicht wieder gebauet, ohngeachtet Kayser Rudolf I die Stadt deswegen in Bann gethan. Endlich erhielt auch die Stadt durch Vermittelung des Bischoffs von Salisch, Ritters des Deutschen Ordens und Kays. Raths, die Freyheit, daß sie nicht gehalten seyn solte, selbiges wiederum bauen zu lassen; dahero die von Hagen ihr Recht an den Rath verkauffet. Hieraus erhellet nun zwar, daß Mühlhausen schon zu alten Zeiten das Stadt-Recht gehabt; jedoch ist sie erst zu den Zeiten Keyser Heinrichs I im 10. Jahrh. mit Maueren umgeben, und wider der Ungarn Enfälle, selbiger Zeit Gewohnheit nach, befestigt worden, obgleich in etl. alten Versen, die zu Hamelburg in Francken gefunden worden, gedacht wird, daß Mühlhausen erst im Jahr nach Christi Geb. 1200 sey ummauret worden, welche Verse also lauten:

Als man schrieb tausend zwey hundert allein,
ward die Stadt Mühlhausen ummauret mit Stein,
Vom Abt Conrad von Malcas genannt,
Die Zeit im Reich gar wohl bekannt.

welche Verse aber vielmehr von einer Verbesserung, als ersten Auferbauung zu verstehen sind, welches daraus zu beweisen, weil diese Stadt schon im Jahr 1181 im Frühling von Heinrich dem Löwen belagert und überwältiget worden. Spangenb. Chr. Querf. L. III, c. 3. Rivander Chr. Thur. Dresser Isagog. hist P. V., p. 459. Bangius, Binhard Chr. Thur L. II, p. 143. Wäre nun damahls die Stadt mit keiner Mauer umgeben gewesen, so hätte man nicht nöthig gehabt dieselbe durch eine Belagerung mit Gewalt einzunehmen. Im übrigen hat man kein unfehlbares Zeugniß, daraus man die Zeit benennen könnte, in welcher diese Stadt die Reichs-Freyheit erlanget. Einige hohlen solche von Carln den Grossen her, andere thun solches viel wahrscheinlicher von dem gedachten Heinrich I, als von welchem bis auf Kayser Lotharium II Mühlhausen nebst dem übrigen Thüringer Lande dem Reich unmittelbar unterworffen gewesen; als aber Thüringen eine andere Gestalt bekam, und den Titel einer Landgraffschaft erhielte, ist diese Stadt in ihrer Freyheit verblieben, und ist weder zu einem Theil der Landgraffschaft gemacht worden, noch jemahls in die Vertheilung der Fürsten gerathen. Zwar wollte Albrecht, der unartige, Marggraf zu Meissen, im Jahr 1308 sich selbige unterwürffig machen; Allein er muste auf des Kaysers Albrechte Befehl sein Unternehmen in Stecken gerathen sehen. Die Mühlhäuser selbst glauben, daß der Anfang ihrer Freyheit u. Reichs-Immedietät nicht so wohl in den Kayserl. Privilegien, als in dem Ursprunge der Stadt selbsten zu suchen, weil deren Gebiethe in den alten Urkunden terra imperii genennet wurde. Was die Begebenheiten der selbigen anlanget, so ist sie 1181 von Hertzog Heinrich dem Löwen von Sachsen belagert, eingenommen und ausgeplündert worden. Im Jahr 1200 machten sich zwar die Grafen von Hohenstein und Rheinstein gleichfalls an [170] diese Stadt, und waren schon in selbige eingedrungen; allein sie wurden durch die Bürger wieder hinaus geschlagen. Nicht besser ergieng es 1249 den benachbarten Fürsten, welche in Korn-Wagen Soldaten versteckten, und also mit List diesen Ort unter sich zu bringen trachteten; allermassen sothaner Anschlag von den Bürgern entdecket, die gesammten Einwohner durch Läutung der Sturm-Glocken ins Gewehr gebracht, und die Feinde tapfer zurück geschlagen wurden. Im Jahr 1293 nahm der Kayser Adolph von Nassau mit dem größten Rest seiner Trouppen, welche er aus der Schlacht wider die Marggrafen von Meissen Friedrichen und Diezmannen davon gebracht, hieher seine Zuflucht, theils neue Völcker zu werden, theils aber die abgematteten zu erquicken. Allein weil seine Soldaten die Bürger gar zu übel tractirten, setzten sich diese zur Gegenwehr, und jagten die unhöflichen Gäste mit Gewalt aus der Stadt. Der Kayser selbsten entkam mit genauer Noth, worauf zugleich das Thor, dadurch er entkommen, zugemauert worden. Die Edlen von Hagen, welche 1323 sich an dieser Stadt zu reiben gedachten, kamen so übel an, daß sie nicht allein gäntzlich geschlagen, sondern auch ihr Anführer Rüdiger selbst gefangen wurde, da sie denn der Stadt die beyden Dörffer Kaysershagen und Dacherid abtreten musten. Im Jahr 1343 wurden die beyden Grafen von Rheinstein und Wernigerode, so in der Stadt Gebiete viel geraubet hatten, und mit ihrer gemachten Beute wieder zurück eilten, mit gleicher Müntze bezahlet, und darzu verdammet, daß sie, wolten sie anders ihrer Gefangenschafft entlediget seyn, unter andern die Stadt-Mauren auf eigene Kosten höher zu bauen versprechen musten. Das Gefängniß worinnen sie gewesen, wird noch heutiges Tages das Rheinsteinische genennet. Im Jahr 1330 aber stunde die Stadt in grosser Gefahr, ihre Freyheit zu verliehren, indem der Kayser Ludwig aus Bayern selbige seiner an Marggraf Friedrich den enernsthaften zu Meissen verehlichten Tochter, Mechtild, zur Mitgift versprochen. Zwar setzte sich die Stadt darwider; allein sie kam darüber in den Bann, und wurde nicht ehe mit dem Kayser ausgesöhnet, als bis sie seinen Schwieger-Sohne 5000 Pf. seines Silber zu geben versprochen; gleich wie im Gegentheil gedachter Kayser ihr eine 16jährige Freyheit von allen Reichs-Anlagen, und sonsten treffliche Priviegien ertheilet, vermöge welcher unter andern die Stadt auf keine Weise vom Reiche solte gesondert, viel weniger verpfändet oder veräussert werden können; woferne aber dennoch eines von diesen sich zugetragen solte, solches alles nichtig und ungültig seyn solte. Weil sie aber, wie bereits gedacht, so vielfältig beunruhiget worden, hat sie sich mit Erfurt und Nordhausen 1308 und in folgenden Jahren in ein Bündniß eingelassen, gleich wie sie auch mit Landgraf Balthasorn in Thüringen, und mit seinem Sohne Friedrichen, nebst der Stadt Erfurt u. Nordhausen, wegen Schutzes und Beystandes bey ereignenden Fällen einen Bund gestifftet haben. Den Nutzen davon versprühte die Stadt Mühlhausen, als die Edelleute von Eichsfeld im Jahr 1419 mit Kriegs-Volck [171] ih ihr Land einfielen; und sich stelleten, als wollten sie im Angesicht der Stadt alles ihr Vieh wegtreiben, wobey sie sich die Hoffnung machten, die Mühlhäuser würden um das Vieh wieder zu bekommen, ihnen nachsetzen, da sie denn dieselbigen mit List überfallen und gefangen hinweg führen wolten, damit sie hernach durch grosse Geld-Summen sich zu lösen genöthiget wären. Die Mühlhäuser aber merckten den Anschlag, begehrten dahero von ihren Bundes-Verwandten, den Fürsten in Thüringen, Hülffs-Völcker, welche auch in geschwinder Eil ankamen, sich aber so lange verborgen hielten, bis sie die Feinde über deren Vermuthen auf einmahl umringeten, sie gefangen bekamen, und ein sehr grosses Löse-Geld von ihnen erhielten. So sind auch diejenigen Bündnisse nicht zu vergessen, die zu Beschützung der Stadt mit den angräntzenden Fürsten und Grafen sind gemachet worden, nahmentlich mit Landgraf Albrechten in Thüringen und Pfalzgraf in Sachsen, 1258, mit Heinrich, Grafen zu Hohenstein auf 3 Jahr 1318, mit Henrich, einem Abt zu Fulda auf 4 Jahr, 1330, mit eben diesem Jahr, mit Friedrich, einen Grafen zu Beichlingen wiederum auf 4 Jahr, 1330, mit eben demselibigen und andern benachbarten Grafen von Orlamünde und Schwartzburg, 1334, mit Balduin, dem Ertzbischoff zu Trier, als Provisor des Mayntzischen Stuhls mit Verwilligung der Dom-Herren, auf 10 Jahr, 1335, mit Herrmann, einem Grafen zu Gleichen, auf 3 Jahr, 1340, mit Bernhard dem ältern und jüngern Grafen von Reinstein 1348, mit Friedrich dem Streitbahren, Landgrafen in Thüringen 1351, mit Heinrich von Hohenstein, ingleichen mit Günther und Heinrich, Grafen zu Schwartzburg, auf 3 Jahr 1355, und endlich mit Dietrich zu Mayntz, so lange er lebte und Ertzbischof bliebe, 1456, als mit welchen allen sie wider ihre gesammte Feinde, den Kayser, und Ertzbischoff zu Mayntz, als Metropoliten von Thüringen, ausgenommen, ihre Verbindung getroffen hat, dergleichen sie auch 1350 mit Otto, Fürsten zu Hessen auf 6 Jahr, und wiederum 1557 gethan hat. Ihren Schutz genosse sie bis in das 15de Jahrhundert umsonst. Nach diesem aber muste sie dem Landgrafen in Hessen und dem Grafen von Hohenstein, ingleichen den Hertzogen von Sachsen und Landgrafen in Thüringen eine gewisse Summe Geldes dafür reichen. Wie denn der Churfürst von Mayntz 1552 vor 20 Jahr 600 Meißnische Gulden wegen des Schutzes erhalten; desgleichen erst 1692 dem Churfürsten Johannes Goerg IV ebenfalls 600 Ducaten verwilliget worden. Sonsten hatte diese Stadt die Ehre, daß sie 1431 in der Uneinigkeit zwischen Magdeburg und deren Ertzbischoff Günthern, die Vermittelung auf sich nehmen durffte, da sie denn den Frieden glücklich wieder hergestellet. Im Jahr 1532 nahm daselbst die grosse Bauren-Unruhe ihren Anfang, werzu ein ausgetretener Münch, Nahmens Heinrich Pfeiffer, welchen andere Schwerdtfeger nennen, Gelegenheit gegeben, zu dem sich hernach Thomas Müntzer gesellete, und diesen Aufruhr vermehren halff, wovon bereits unter dem Artickel Bauren-Krieg, [172] im III Bande p. 782 u. f. insonderheit p. 784 Meldung geschehen, ein mehreres aber unter den Lebens-Beschreibungen Müntzers und Heinr. Pfeiffers vorkommen wird. Allein die Stadt wurde 1525 von den Fürsten belagert und erobert, worauf der Rath schwören muste, den Fürsten in allen zu gehorsamen, und die Bestätigung ihrer Wahl von ihnen zu erwarten; dahero auch jährlich der Rath der gesamten Fürstl. Ministern von dem geführten Regiment Rechenschaft zu geben sich verbinden müssen, wogegen aber Kayser Carl V im Jahr 1530, und der Römische König Ferdinand 1542 die Stadt nachmahls mit Decreten versehen. Ueber dieses wurden ihre Befestigungs-Wercke niedergerissen, alles Gewehr und Pferde, auch alles Geld aus dem gemeinen Kasten weggenommen, auch über dieses 40000 Gülden Brandschatzung gefordert, welche Summe aber in etwas vermindert worden. Die Stadt muste auch versprechen, jedem Fürsten 300 Ducaten vor ihre Beschützung jährlich zu geben. Im Jahr 1632 kam die Stadt abermahl in grosse Gefahr, wobey es nicht viel fehlte, daß es ihr nicht wie Magdeburg ergienge, weil sie die Kirchen und Klöster in dem Eichsfeld abgebrannt, auch sonsten den Schweden zu willen gewesen. Sie muste also von dem Kayserl. General Pappenheim mit einer sehr grossen Summe Geldes, worzu die Weibs-Personen alle ihr Geschmeide hergaben, sich wieder erkauffen, und über dieses, weil sie dennoch die geforderte Summe nicht zusammen bringen konten, die Vornehmsten aus dem Rath und Bürgern zu Geisseln geben, deren die meisten in dem Gefängnisse einen elenden und traurigen Tod genommen. Im Jahr 1682 raffte die Pest 5000 Menschen daselbst hinweg, und 1689 brannten in 15 Stunden die 3 schönsten Theile der Stadt ab, welche aber viel schöner erbauet worden. Doch 1707 den 30 May betraff sie dieses Unglück aufs neue, und wurden bis 300 Wohn-Häuser in die Asche gelegt. Der gantze Rath bestehet aus 48 Personen, halb aus gelehrten Patriciis, und halb aus Handwercks-Leuten. Im Jahr 1727 entstunden zwischen dem Rath und der Bürgerschafft gefährliche Weiterungen, welche endlich zu vielen Verdrüßlichkeiten Anlaß gegeben. Es beschwerte sich nehmlich die Bürgerschafft am Kayserl. Hofe, als ob der Magistrat in einem nahe bey der Stadt gelegenem Walder mehr Holz schlagen liesse, als er zu thun berechtiget sey. Der Kayser ernennete den Freyherrn von Rurtzrock zum Commissarius, welcher sich im Jahr 1729 dahin verfügen, die Sache untersuchen, und dem Kayserl. Hofe davon Bericht erstatten solte. Nachdem solches geschehen, und beyde Theile gehöret worden, hat es sich befunden, daß der Magistrat nichts unbilliges vorgenommen habe, daher denn die Bürgerschafft zur Ruhe angewiesen wurde. Diese waren damit nicht zufrieden, sondern giengen endlich so weit, daß es gar zu Thätlichkeiten ausbrach. Verschiedene Rathsherren hatten nehmlich bereits im Jahr 1732 die Stadt verlassen, und Ihro Kayserl. Majestät um Dero Hülfe und Beystand ersuchet, welche ihnen auch verwißiget [173] und ein Kayserliches Rescript an die Höfe von Berlin, Hannover und Wolffenbüttel abgelassen wurde, des Inhalts, daß sie den Streit durch abgeschickte Commissarien beylegen möchten. So bald die mißvergnügten Bürger die Ankunft derselben vernommen, schlossen sie die Thore der Stadt, und wegerten sich diese Creyß-Commissarien einzulassen. Die Commissarien berichteten hierauf den gantzen Verlauff so fort an ihre Höfe, worauf man schlüßig wurde, von allerseits Völckern ein Corpo von 600 Mann dahin abzusenden, und dieser Unruhe ein bald möglichstes Ziel zu setzen. Allein auch diese fanden die Thore verschlossen, worüber am 19 Mertz besagten 1733 Jahrs ein gewaltiger Lermen in der Stadt entstanden. Es forderte nehmlich der Kriegs-Herr und Commissarius Beyreiß die Stadt-Soldaten, Studenten und einige Bürger, so auf des Raths Seite standen, zusammen, und stellete ihnen vor, daß es nöthig wäre, ein Thor einzunehmen, daß die Creyß-Trouppen ungehindert einziehen könten. Alle diese versprachen nun besagtem Commissarius bey ihm zu leben und zu sterben, worauf sie insgesammt mit doppelt geladenen Gewehr, die Rathhaus-Gasse hinauf gezogen. Da sie aber auf den Ober-Marckt kamen, giengen ihnen einige Bürger, jedoch ohne Gewehr entgegen, um zu fragen, wo sie hin wolten? denen sie aber nach einigem Wort-Wechsel mit Feuer geantwortet, also, daß so bald 3 Bürger tödtlich verwundet worden, und einer auf der Stelle geblieben ist. Hierauf haben sie ihren Marsch ungehindert nach dem Burg-Thore genommen, und solches durch Wegschlagung der Schlösser mit Gewalt eröffnet. Worauf denn in der Stadt alles rege geworden, auch sich etliche Bürger mit Gewehr versammlet, und an das Burg-Thor gerücket sind, mit dem Vorsatz, die Soldaten wieder heraus zu jagen. Da sie sich aber denenselben genähert, haben jene alsobald Feuer unter die Bürger gegeben, und diese damit geantwortet, wodurch denn 3 Bürger und 3 Soldaten auf dem Platz geblieben, und etliche dreyßig verwundet worden, darunter einige tödtlich getroffen. Endlich sind die das Thor innen gehabten Soldaten, Studenten und Bürger zu weichen und sich mit der Flucht zu retten genöthiget worden, die sich auch allesammt aus der Stadt Gebieth begeben haben. Nachdem sich nun hierauf eine stärckere Anzahl nehmlich 2000 Mann Nieder-Sächsische Creyß-Völcker, so aus Preußischen, Hannoverischen[WS 1] und Wolffenbüttelischen Trouppen bestanden, am 7 May ermeldten Jahrs bey Nieder-Sachswerfen mit einander verbunden, sind sie am 8ten nach Holtzdahleben und Keula fortgerücket, und haben des folgenden Tages das am letzten Orte für sie abgestochene Lager bezogen. Ihro Durchl. der Printz Leopold von Anhalt-Dessau liessen hierauf den Einwohnern der Stadt Mühlhausen andeuten, daß sie des nächstfolgenden Tages die Thore öffnen solten. Dieser Aufforderung zu Folge sandte der Magistrat am 10 May fünff Deputirte mit schwartzen Mänteln ab, welche besagtem Printzen die Thor-Schlüssel auf einem rothen [174] Sammet-Küssen in der äussersten Vorstadt entgegen brachten. Die Reuterey besetzte sodann die Thpre und Mauer der Stadt, damit keiner von den Widerspenstigen entkommen möchte; wiewohl ihrer 200 sich bereits aus dem Staube gemacht hatten. Die übrigen wurden in Verhaft genommen, da hingegen die sämmtlichen Bürger sogleich ihr Gewehr auf einen Hauffen zusammen bringen, und den Executions-Trouppen zur Verwahrung übergeben musten. Man machte hiernechst die Verfügung, daß täglich 300 Mann Infanterie mit einem Hauptmann und 8 Officiers auf die Wache ziehen, und sich an jedem Thor, deren sieben sind, ein Officier befinden solte. Nachdem nun dieses so viel gefruchtet, daß noch in besagtem Jahre die Ruhe in besagter Stadt wieder hergestellet worden: so wurden, auf Kayserliches an die Executions-Höfe abgelassenes Rescript unterm 3ten Junii die Executions-Völcker bis auf 300 Mann, mit Zurücklassung drey commandirender Officiers wieder abgeführet, und zugleich eine Kayserliche Commißion niedergesetzet, welche wider die Rädelsführer dieses Tumults den Proceß anstellen, und sie zur Strafe ziehen, auch alle Streitigkeiten beylegen solte. Diese brachte es denn endlich dahin, daß zu Befriedigung des Raths und der Bürgerschafft ein neuer Receß verfertiget wurde, wechen beyde Partheyen künfftighin als ein Grund-Gesetz beobachten solten; von den Rädelsführern aber wurden die drey vornehmsten, nehmlich Benjamin Joseph Oehme, ein Tuchmacher, Daniel Rorn, ein Drechsler, und Stephan Götze, ein Metzger, am 30 December mehr gedachten 1733sten Jahres auf dem Obermarckt und einem dazu erbaueten Gerüste, durch den Scharffrichter aus Göttingen mit dem Schwerdt gerichtet. Marcus Braunschweiger aber, als welcher an dem Aufruhr mit Theil gehabt, muste die Execution mit ansehen, und wurde sodann auf einem Wagen angeschlossen, unter Begleitung eines Commando Hannoverischer Völcker auf Lebenslang zu der Vestungs-Arbeit nach Hameln abgeführet. Den 7 Jenner 1734 ward dem Magistrat und des Tages dauarf der Bürgerschafft der letzte Receß, welchen der Syndicus Graßhof, und der Bürgermeister Gräfe von Wien mitgebracht, von den hohen Commißion eröfnet, den 8 Jenner aber eine Citation an die zehen vornehmlichsten mit schuldigen Bürger, welche sich gleich anfangs aus dem Staube gemachet, und worunter Sander und Meckbach die ersten, unterm Rathhause angeschlagen, vermöge deren sie sich binnen 6 Wochen persöhnlich stellen, oder als confessi & convicti angesehen, und in Betretungs-Fall nach aller Schärffe solten bestrafet werden, womit also diese Unruhe ein Ende nahm. Sonst führen 6 Bürgermeister die höchste Würde; darauf folget der innere Rath von 6 Bürgermeistern, und eben so viel älteste Raths-Herren. Dieser Rath nun wird in drey Theile getheilet, so daß alle Jahr 16 Personen ans Regiment kommen. Lorentz Peckenst. Theatr. Saxon. Reusner [175] und Knipschild de Civit. Imper. Binhard. Bangius. Becherer in Chron. Thur. etc. Schurtzfleisch in pecul. Differt. Hamburgl. Remarq. Anno 1704. Olearius P. 2.Rei Thuring. Topogr. Saxon. super Lünigs Reichs-Archiv Part. Spec. Cont. 4. I Theil. Cabinet grosser Herren IV Theil, p. 435. V. Theil p. 524. VI. Theil p. 661 u. ff. VII. Theil p. 767. IX. Theil p. 978. u. ff. X. Theil p. 1109. XII. Theil pag. 1365. XX. Theil p. 776. XXIV. Theil pag. 1242. Wahrenburgs Welt- und Staats-Cabinet 1733, p. 228 und 265.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Hnnoverischen