Zedler:Lehn-Schein
Lehn-Schein ist ein Bekänntniß oder Adrestatum der erfolgten würcklichen Belehnung, darinne enthalten, daß der Actus Inuestiturae würcklich geschehen.
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Lehn-Schein ist ein Bekänntniß oder Adrestatum der erfolgten würcklichen Belehnung, darinne enthalten, daß der Actus Inuestiturae würcklich geschehen.