Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Lehn-Recht

Band: 16 (1737), Spalte: 1457. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|16|Lehn-Probst|1457|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Lehn-Probst|Lehn-Probst|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1737)}}


Lehn-Probst oder Lehn-Richter ist, der im Namen des Lehn-Herrn im Gerichte sietzet, und der nebst denen Paribus Curiae Recht spricht.