Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 16 (1737), Spalte: 1348. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|16|Legalis dies|1348|}}
Weblinks
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Legalis dies, wird der Tag genennet, der von einem Moment zu dem andern gerechnet wird, und eben den Augenblick aufhöre, an dem er angefangen hat.