Zedler:Inuentarium, ein schrifftliches Verzeichniß
Inuentarium, ein schrifftliches Verzeichniß, oder ordentliche Beschreibung, in welchem die Dinge, so in der Erbschafft sich befinden, sie seyen an beweg- oder unbeweglichen Gütern, aussenstehenden und Gegen-Schulden, beschrieben und verzeichnet werden.
L. f. §. 1. 3. 4. II. C. de jur. delib. L. ff. de administ. tut. c. 4. caus. 12. q. 2.