Zedler:Inuentarium, Fund-Buch
Inuentarium, Fund-Buch, ist ein Verzeichniß aller beweglichen und unbeweglichen Güter, Vieh, Schiff und Geschirr etc. welche in jemandes Besitz, Bewahr- und Verwaltung übergeben worden, und davon er Rechnung abzulegen schuldig ist, also daß er bey seinem Abzuge und Ubergabe alle im Inuentario nahmhaft gemachte Stücke, so wohl der Anzahl als Güte nach, wieder liefern muß, wiedrigenfalls aber den daran sich ereignenden Abgang zu ersetzen, verbunden ist.
Ein solches Inuentarium muß in duplo ausgefertiget werden, damit die Herrschafft eines behalten, das andere aber dem Pachter oder Verwalter gegeben werden könne, weil es der Grund der Rechenschafft ist, zu welcher diese letztere gehalten sind.