Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 13 (1739), Spalte: 322. (Scan)

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Hochwürdigst, ist eine Titulatur, welche denen geistlichen Reichs- und andern Fürsten, als Ertz-Bischöffen, Bischöffen, Administratoribus derer Stiffter, Aebten und Aebtißinnen, Pröbsten und Pröbstinnen beygeleget wird. Es pflegen aber die Röm. Cathol. geistliche Fürsten denen Evangelischen postulirten Administratoribus derer Stifter das Wort: Hochwürdigst nicht zu geben. Der Titel Hochwürdig wird übrigens denen geringen geistlichen Personen, als Pröbsten, Dechanten, Prioren, Dom-Herren, und denen geistl. Rittern beygeleget, und wurde vor Ferdinandi IV. Capitulation von dem Röm. Kayser auch denen geistlichen Chur-Fürsten, wenn sie Cardinäle waren, gegeben; da hingegen die, so es nicht waren, sich mit dem Titel Ehrwürdig musten begnügen lassen.

Bilderbeck Teutscher Reichs-Staat. III. 16. §.4. p.372.